Die Quellensteuer ist endgültig, bis sie es nicht mehr ist
Mit einer B-Bewilligung zieht dir der Arbeitgeber die Steuer jeden Monat direkt vom Lohn ab. Für viele ist die Sache damit erledigt: keine Formulare, keine Veranlagung, keine Rückzahlung. Das Gesetz lässt diese Vereinfachung aber nur gelten, solange deine Situation einfach bleibt. Drei Dinge beenden sie:
- dein Bruttolohn erreicht in einem Steuerjahr CHF 120'000,
- dein Vermögen oder deine Einkünfte ohne Quellensteuer erreichen die Schwelle deines Kantons,
- du verlangst die Steuererklärung selbst, weil die ordentliche Veranlagung für dich günstiger ist.
In allen drei Fällen heisst das Verfahren nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV). Du füllst eine normale Steuererklärung aus, das Steueramt rechnet mit dem Steuerfuss deiner Gemeinde und deinen tatsächlichen Abzügen, und die bereits abgezogene Quellensteuer wird angerechnet. Der erste Auslöser ist überall gleich. Der zweite unterscheidet sich von Kanton zu Kanton stark, und genau dort passieren die meisten Fehler. Dieser Beitrag zeigt die Regeln für das Steuerjahr 2026, Stand Oktober 2026.
Die Regel der CHF 120'000
Die Lohngrenze steht im Bundesrecht und gilt in jedem Kanton. Massgebend ist dein Bruttolohn aus unselbständiger Erwerbstätigkeit in einem Steuerjahr. Die Grenze ist bei CHF 120'000 erreicht, nicht erst darüber. Ein Bonus gehört zum Lohn dazu.
Zwei Details entscheiden in der Praxis:
- Zuzug oder Wegzug im Lauf des Jahres. Bist du während des Jahres in die Schweiz gekommen oder weggezogen, wird dein regelmässiger Monatslohn für diese Prüfung auf zwölf Monate hochgerechnet. Hast du das ganze Jahr hier gewohnt und einfach im Juli eine neue Stelle angetreten, wird nichts hochgerechnet. Dann zählt nur, was du tatsächlich verdient hast.
- Verheiratete. Die beiden Löhne werden nicht zusammengezählt. Es genügt, wenn einer von euch CHF 120'000 erreicht. Ihr werdet dann beide gemeinsam veranlagt, auch der Ehegatte mit dem tieferen Lohn.
Einen Antrag brauchst du nicht. Das Steueramt leitet die ordentliche Veranlagung selbst ein und schickt dir die Formulare. Ab dann reichst du jedes Jahr eine Steuererklärung ein, bis die Quellensteuerpflicht endet, auch wenn dein Lohn später unter die Grenze fällt.
Vermögen und Nebeneinkünfte: die Kantonsschwellen 2026
Unter CHF 120'000 macht das Bundesrecht die Steuererklärung zur Pflicht, wenn du Vermögen hast, das nach kantonalem Recht steuerbar ist, oder Einkünfte, die nicht der Quellensteuer unterliegen. Typische Beispiele sind Dividenden, Zinsen, Mieterträge und selbständige Nebenerwerbe. Die Beträge legt jeder Kanton selbst fest.
Alle Kantone, die wir geprüft haben, messen das steuerbare Reinvermögen. Schulden wie ein Kredit senken den Betrag. Bankkonten und Wertschriften im Ausland zählen voll. Ob eine Liegenschaft im Ausland mitzählt, hängt vom Kanton ab: Zürich lässt sie weg, Bern verlangt eine Steuererklärung, wenn du im Ausland eine Liegenschaft mit einem amtlichen Wert von mindestens CHF 300'000 besitzt.
Einige Kantone gehen einen Schritt weiter und zählen erst, was nach ihrem Vermögenssteuer-Freibetrag übrig bleibt. Deshalb kann dasselbe Depot in Zürich weit über der Grenze liegen und in Zug weit darunter.
| Kanton | Vermögen, ledig | Vermögen, verheiratet | Einkünfte ohne Quellensteuer |
|---|---|---|---|
| Zürich | ab CHF 80'000 | ab CHF 160'000 | ab CHF 3'000 |
| Zug | steuerbares Vermögen ab CHF 100'000 | steuerbares Vermögen ab CHF 100'000 | ab CHF 2'000 |
| Schwyz | steuerbares Gesamtvermögen (nach Sozialabzügen) über CHF 50'000 | steuerbares Gesamtvermögen (nach Sozialabzügen) über CHF 50'000 | mehr als CHF 2'000 |
| Basel-Stadt | über dem Freibetrag von CHF 75'000 | über dem Freibetrag von CHF 150'000 | ab CHF 500 Kapitalerträge |
| Genf | Kein Betrag publiziert: individuelle Prüfung | Kein Betrag publiziert: individuelle Prüfung | ab CHF 3'000 |
| Basel-Landschaft | Kein Betrag publiziert: individuelle Prüfung | Kein Betrag publiziert: individuelle Prüfung | Wertschriftenerträge über CHF 1'700; übrige Einkünfte: individuelle Prüfung |
| Aargau | steuerpflichtiges Vermögen ab CHF 130'000 | steuerpflichtiges Vermögen ab CHF 260'000 | ab CHF 3'000 |
| St. Gallen | Kein Betrag publiziert: individuelle Prüfung | Kein Betrag publiziert: individuelle Prüfung | Kein Betrag publiziert: individuelle Prüfung |
| Thurgau | Kein Betrag publiziert: individuelle Prüfung | Kein Betrag publiziert: individuelle Prüfung | Kein Betrag publiziert: individuelle Prüfung |
Schwellen für das Steuerjahr 2026 aus den Publikationen der kantonalen Steuerverwaltungen, geprüft im Oktober 2026. Die Zeile Zug folgt der Zuger Übersicht zur nachträglichen ordentlichen Veranlagung, Ausgabe 2026, Fussnote 1. Die Zeile Aargau folgt der Seite «Quellensteuern abwickeln» des Kantonalen Steueramts, abgerufen am 17. Oktober 2026.
Wie die Veranlagung in deinem Kanton genau abläuft, mit Quellen, Formular und Beispiel: Zürich · Zug · Schwyz · Basel-Stadt · Basel-Landschaft · Aargau · St. Gallen · Thurgau · Genf.
Einige Kantone in der Tabelle funktionieren anders:
- Aargau: Solange dein Wertschriftenvermögen den Vermögenssteuer-Freibetrag nicht überschreitet, erhebt der Kanton auf den Wertschriftenerträgen eine Pauschalsteuer von 15 Prozent. Du kannst stattdessen eine Steuererklärung verlangen (Verordnung über die Quellensteuer, § 9 Abs. 2).
- Basel-Landschaft: Der Kanton nennt nur einen Betrag für Wertschriftenerträge: über CHF 1'700 (Wegleitung zur Quellensteuer, gültig ab 1. Januar 2026, Ziff. 2.5).
- St. Gallen und Thurgau: Diese Kantone nennen gar keine Beträge.
- Übrige Kantone: Sie sagen nur, dass Vermögen oder Einkünfte ohne Quellensteuer zur Steuererklärung führen.
Ob das bei dir zutrifft, muss individuell geprüft werden.
Liegst du über einer dieser Grenzen, folgt ein Schritt, den viele verpassen: Du musst das Formular für die Steuererklärung bis 31. März des Folgejahres beim Steueramt verlangen. Von deinem Depot weiss das Amt nicht unbedingt von selbst. Für das Steuerjahr 2026 heisst das: bis 31. März 2027.
Beispiel: dasselbe Depot, zwei Kantone
Priya ist ledig, arbeitet in Schwyz und verdient brutto CHF 98'000. Sie hat ETFs im Wert von CHF 120'000 und CHF 40'000 auf dem Sparkonto, Schulden hat sie keine. Zinsen und Dividenden ergeben 2026 zusammen CHF 1'400.
- In Schwyz: Die CHF 1'400 Einkünfte liegen unter CHF 2'000. Beim Vermögen misst Schwyz das «Reinvermögen abzüglich Sozialabzüge» (Wegleitung zur Quellenbesteuerung, Stand 1. Januar 2026, Kap. VII Ziff. 2). Ob Priyas CHF 160'000 danach über CHF 50'000 liegen, klären wir im Einzelfall; der B-Bewilligungs-Rechner zeigt hier «Individuelle Klärung notwendig».
- In Zürich: Dieselben CHF 160'000 liegen deutlich über CHF 80'000. Priya müsste das Formular bis 31. März 2027 verlangen und für 2026 eine Steuererklärung einreichen.
Lohn, Depot und Bewilligung sind identisch. Den Unterschied macht der Kanton: In Zürich ist die Antwort klar, in Schwyz hängt sie davon ab, was nach den Abzügen bleibt.
Freiwillig in die Steuererklärung
Greift keine Schwelle, kannst du die ordentliche Veranlagung trotzdem beantragen. Voraussetzungen gibt es keine. Lohnend ist das vor allem in zwei Situationen: Du wohnst in einer Gemeinde mit tieferem Steuerfuss als dem kantonalen Durchschnitt, der im Tarif steckt, oder du hast Abzüge, die der monatliche Abzug nicht kennt. Dazu gehören Einzahlungen in die Säule 3a, Pensionskasseneinkäufe, Kinderbetreuung, Schuldzinsen und Berufskosten über der Pauschale. Die Säule 3a ist der klassische Fall, die Zahlen dazu findest du in unserem Beitrag zur Säule 3a mit B-Bewilligung.
Für den freiwilligen Weg gelten drei Regeln:
- Frist 31. März. Der Antrag für das Steuerjahr 2026 muss bis 31. März 2027 beim Steueramt sein. Diese Frist lässt sich nicht verlängern.
- Kein Zurück. Nach dem Antrag reichst du jedes Jahr eine Steuererklärung ein, bis die Quellensteuerpflicht endet. Der Antrag kann nicht zurückgezogen werden, und in einem späteren Jahr kann das Ergebnis höher ausfallen als die Quellensteuer.
- Wegzug ins Ausland. Ziehst du weg, endet die Frist am Tag deiner Abmeldung.
Die Frist für das Einreichen der Steuererklärung selbst ist etwas anderes und lässt sich meist verlängern. Wie das in den einzelnen Kantonen läuft, zeigt unsere Übersicht zu den Fristen der Steuererklärung 2026 je Kanton.
Neuberechnung oder ordentliche Veranlagung?
Zwei Verfahren werden oft verwechselt. Die Neuberechnung der Quellensteuer korrigiert Fehler im Abzug selbst: einen falschen Bruttolohn, einen falschen Tarifcode oder ein falsches satzbestimmendes Einkommen. Du beantragst sie bis zum selben 31. März. Zusätzliche Abzüge öffnet sie nicht, und das Steueramt kann entscheiden, statt der Neuberechnung eine ordentliche Veranlagung durchzuführen.
Manche Kantone verwenden noch das ältere Wort Tarifkorrektur. In Luzern bezeichnet es sogar den Antrag auf ordentliche Veranlagung, mit der oben beschriebenen Bindung. Prüfe vor dem Unterschreiben, welches der beiden Formulare du vor dir hast.
Verrechnungssteuer auf Dividenden: nur über die ordentliche Veranlagung
Schweizer Dividenden und die meisten Schweizer Zinsen werden nach Abzug von 35 Prozent Verrechnungssteuer ausbezahlt. Wer eine Steuererklärung einreicht, holt sie über das Wertschriftenverzeichnis zurück. Als quellenbesteuerte Person läuft die Rückerstattung in der Regel über die nachträgliche ordentliche Veranlagung. Ohne sie bleibt das Geld meist beim Bund. Im Aargau, wo die Pauschalsteuer von 15 Prozent bei kleineren Depots die Veranlagung ersetzt, kannst du eine Steuererklärung verlangen, wenn du die 35 Prozent zurückwillst.
Beispiel: ein Ehepaar in Genf
Luca und Mia sind verheiratet und wohnen in Genf. Luca verdient brutto CHF 110'000, Mia CHF 52'000. Weil die Löhne nicht zusammengezählt werden, erreicht keiner der beiden CHF 120'000. Ihre Schweizer Aktien zahlen 2026 CHF 3'400 Dividenden, davon wurden CHF 1'190 Verrechnungssteuer abgezogen.
Die Dividenden sind Einkünfte ohne Quellensteuer und erreichen die Genfer Grenze von CHF 3'000. Die ordentliche Veranlagung ist damit für beide Pflicht. Der Vorteil: In dieser Veranlagung können die CHF 1'190 angerechnet oder zurückerstattet werden, und auch ihre Abzüge zählen.
Von der B- zur C-Bewilligung
Mit der C-Bewilligung wirst du wie eine Person mit Schweizer Pass besteuert. Die Quellensteuer fällt ab dem Monat nach Erteilung weg. Du wirst für das ganze Steuerjahr ordentlich veranlagt, und die bereits abgezogene Quellensteuer wird zinslos angerechnet. Statt des monatlichen Abzugs erhältst du ab dann provisorische Steuerrechnungen. Es lohnt sich deshalb, Geld zur Seite zu legen.
Dasselbe gilt, wenn du eine Person mit C-Bewilligung oder Schweizer Pass heiratest, die in der Schweiz wohnt: Ab dem Monat nach der Hochzeit wird keine Quellensteuer mehr abgezogen, und ihr reicht beide jedes Jahr eine Steuererklärung ein. Den grösseren Zusammenhang erklärt unser Leitfaden Quellensteuer oder Steuererklärung.
Was, wenn du hättest einreichen müssen und es nicht getan hast?
Eine verpasste Pflicht-Steuererklärung ist keine Formalität. Das Steueramt kann für die betroffenen Jahre Nachsteuern samt Zins erheben, eine Busse wegen Verletzung von Verfahrenspflichten aussprechen und dein Einkommen und Vermögen selbst schätzen, wenn du auf Mahnungen nicht reagierst. Hast du den Verdacht, dass in früheren Jahren eine der Schwellen gegriffen hat, sprichst du das besser selbst an, statt zu warten, bis es dem Amt auffällt.
Für eine erste Einschätzung deines eigenen Falls fragt der Rechner auf unserer Seite zur Steuererklärung mit B-Bewilligung nach Kanton, Zivilstand, Lohn und Vermögen.
Jeder Fall ist anders, die Prüfung ist es nicht
Ob du einreichen musst, hängt an deinem Kanton, deinem Zivilstand, deinem Lohn, deinem Reinvermögen und der Art deiner Einkünfte. Dieser Beitrag beschreibt die Regeln für das Steuerjahr 2026 und zwei vereinfachte Beispiele; er ersetzt keine individuelle Beratung. Rechtsgrundlage sind Art. 89 und 89a des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (Fedlex) und das Kreisschreiben der ESTV zur Quellensteuer. Die kantonalen Beträge stammen aus den amtlichen Quellen, etwa dem Zürcher Informationsblatt, der Zuger Übersicht zur nachträglichen ordentlichen Veranlagung 2026, der Schwyzer Wegleitung zur Quellenbesteuerung 2026 und den Genfer Weisungen 2026.
Was sich verallgemeinern lässt: Die Prüfung dauert einmal im Jahr zehn Minuten, am besten wenn die Jahresauszüge deiner Banken eintreffen. Trag dir den 31. März in die Agenda ein, für das Verlangen der Formulare ebenso wie für einen freiwilligen Antrag.
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