Vertrag & Arbeitgeber-Sitz prüfen
Wir schauen uns deinen Arbeitsvertrag an und klären, wo dein Arbeitgeber seinen Sitz hat — in der EU/EFTA oder einem Drittstaat.

Dein ANOBAG-Setup
Du arbeitest in der Schweiz für eine Firma ohne Schweizer Sitz? Dann bist du wahrscheinlich ANOBAG — und für deine Sozialversicherungen selbst verantwortlich. Wir machen dein Setup rechtssicher, optimiert und stressfrei.
Wir übersetzen Behördendeutsch in reibungslose Prozesse — von der Statusklärung bis zur jährlichen Steuererklärung.
Falsche Anmeldungen, fehlende Unfallversicherungen oder unklare Delegationsvereinbarungen können für Expats teuer werden. Wir sind deine lokalen Experten und sorgen für ein Setup, das von Anfang an stimmt.
Echter oder unechter ANOBAG — wir klären es und melden dich an.
Wir analysieren deinen Arbeitsvertrag und klären, ob du ein echter oder unechter ANOBAG bist.
Anschliessend übernehmen wir die gesamte Registrierung bei der zuständigen kantonalen Ausgleichskasse — du musst dich mit keinem Formular herumschlagen.
Obligatorische Unfallversicherung und die passende Vorsorgelösung.
Eine obligatorische Unfallversicherung musst du als ANOBAG zwingend selbst abschliessen — wir finden die passende Lösung für dich.
Bei der Pensionskasse beraten wir dich individuell. Besonders wichtig für echte ANOBAGs, die ohne BVG eine Lücke in der Altersvorsorge riskieren.
Schweizer Lohnabrechnungen, kantonale Abzüge, Jahresdeklaration.
Wir erstellen korrekte Schweizer Lohnabrechnungen (Shadow Payroll) und kalkulieren die genauen Abzüge für deinen Wohnkanton.
Die jährlichen Deklarationen übernehmen wir komplett — dein Setup läuft vom ersten Tag an sauber.
Kostenübernahme-Vereinbarung nach Art. 21 mit deinem Arbeitgeber.
Bei einem Arbeitgeber in der EU oder EFTA helfen wir bei der Ausarbeitung der Kostenübernahme-Vereinbarung nach Art. 21.
So ist vertraglich geregelt, dass dir der Arbeitgeberanteil erstattet wird — und du bleibst nicht auf den Kosten sitzen.
Wir schauen uns deinen Arbeitsvertrag an und klären, wo dein Arbeitgeber seinen Sitz hat — in der EU/EFTA oder einem Drittstaat.
Davon hängt ab, wer welche Beiträge trägt und ob die Pensionskasse obligatorisch ist. Unser Check macht es transparent.
Wir übernehmen die vollständige Registrierung bei der zuständigen kantonalen Ausgleichskasse.
Die obligatorische Unfallversicherung wird abgeschlossen, die passende Pensionskassenlösung eingerichtet.
Wir erstellen die Lohnabrechnungen und übernehmen die jährliche Deklaration — du musst dich um nichts mehr kümmern.
Pakete & Preise ansehen →Hinter dem Akronym verbirgt sich die Bezeichnung «Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber». Einfach gesagt: Du wohnst oder arbeitest in der Schweiz, aber dein Arbeitgeber hat hier keinen Geschäftssitz — etwa eine Firma in den USA, Deutschland oder UK. In der Schweiz herrscht für Erwerbstätige eine strikte Beitragspflicht. Fehlt der Schweizer Arbeitgeber, der die Abgaben abzieht und weiterleitet, übernimmst du diese Pflicht selbst.
Die Schweiz unterscheidet streng danach, wo dein Arbeitgeber seinen Sitz hat. Sitzt er in der EU oder EFTA, greifen bilaterale Abkommen — in der Praxis wird die Abrechnungspflicht fast immer über eine Delegationsvereinbarung an dich abgetreten («unechter» ANOBAG). Sitzt er ausserhalb der EU/EFTA, ist er komplett von der Schweizer Sozialversicherungspflicht befreit — du trägst dann beide Beitragsanteile («echter» ANOBAG). Der folgende Entscheidungsbaum zeigt deinen Weg:
Beantworte bis zu drei Fragen — du erfährst sofort, welcher ANOBAG-Weg für dich gilt.
Sitzt dein Arbeitgeber in der EU oder EFTA?
Kann sich das Unternehmen in der Schweiz registrieren?
Bist du Staatsangehörige:r der Schweiz, der EU oder der EFTA?
Das Unternehmen meldet sich bei der Ausgleichskasse als Arbeitgeber an und schliesst Unfallversicherung und Pensionskasse ab. Du musst nichts selbst abrechnen.
Du meldest dich selbst an — mit einer Vereinbarung nach Art. 21. Unfallversicherung und Pensionskasse werden abgeschlossen, der Arbeitgeber erstattet dir meist seinen Beitragsanteil.
Du trägst Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil selbst. Die Pensionskasse ist freiwillig, die Unfallversicherung obligatorisch.
Trotz ausländischem Arbeitgeber bist du voll ins Schweizer System integriert. Die Sätze umfassen (Stand 2025):
Da du als ANOBAG die Abwicklung selbst übernimmst, spielt dein Wohnkanton eine grosse Rolle — besonders bei den Familienzulagen. Richtwerte 2025:
| Kanton | FAK*-Beitragssatz (ca.) | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Aargau (AG) | 1,00 – 1,45 % | Sätze variieren teils nach Ausgleichskasse |
| Zug (ZG) | 1,50 % | Relativ stabiler Satz, hohe Ausbildungszulagen |
| Zürich (ZH) | 0,98 – 1,20 % | Kantonal kompetitiver, tiefer Satz |
| Baselland (BL) | 1,25 % | Einheitlicher Ansatz im Halbkanton |
| Basel-Stadt (BS) | 1,25 – 1,65 % | Inkl. Teil-Lastenausgleich im Stadtkanton |
| Schwyz (SZ) | 1,30 % | Konstante Sätze, moderate Kinderzulagen |
| St. Gallen (SG) | 1,30 % | Solider Mittelfeld-Kanton |
| Thurgau (TG) | 1,30 % | Ähnlich strukturiert wie SG und SZ |
| Genf (GE) | 2,25 – 2,32 % | Höchste Beiträge, inkl. spezieller kantonaler Fonds |
* FAK = Familienausgleichskasse
Die genauen Prozentsätze können je nach angeschlossener Ausgleichskasse leicht abweichen. Wir kalkulieren deinen konkreten Fall in der Beratung.
Du bist selbständig statt angestellt? Dann gelten andere Regeln — lies dazu unseren Ratgeber: Selbständig als Expat in der Schweiz.
Noch unklar, wie dein Setup aussieht? Hier die wichtigsten Antworten — und für deinen konkreten Fall sind wir nur einen Anruf entfernt.
ANOBAG steht für «Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber». Du wohnst oder arbeitest in der Schweiz, aber dein Arbeitgeber hat hier keinen Geschäftssitz. Da er nicht in der Schweiz ansässig ist, ist er nicht automatisch verpflichtet, Schweizer Sozialversicherungen abzuführen — diese Pflicht übernimmst du selbst.
Sitzt dein Arbeitgeber in einem EU- oder EFTA-Staat, bist du ein «unechter» ANOBAG: Über eine Delegationsvereinbarung wickelst du die Beiträge ab, der Arbeitgeber erstattet dir in der Regel seinen Anteil, und du bist obligatorisch BVG-pflichtig. Sitzt dein Arbeitgeber ausserhalb der EU/EFTA (z. B. USA, UK, Australien), bist du ein «echter» ANOBAG: Du trägst Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil selbst, und es besteht keine obligatorische BVG-Pflicht.
Am besten vor Stellenantritt. Je früher dein Setup steht, desto sauberer läuft es ab dem ersten Tag — und du vermeidest fehlende Versicherungen oder unklare Vereinbarungen, die teuer werden können.
Ja. Da dein Arbeitgeber im Ausland sitzt, führt er keine Quellensteuer für dich ab — auch nicht automatisch über deine B-Bewilligung. Du bist selbst verantwortlich und musst zwingend eine reguläre Steuererklärung in der Schweiz einreichen.
Falsche Anmeldungen, eine fehlende Unfallversicherung oder unklare Delegationsvereinbarungen können für Expats teuer werden — von Nachzahlungen bis zu Versicherungslücken. Genau deshalb übernehmen wir die Statusklärung, Anmeldung und laufende Abrechnung für dich, damit dein Setup von Anfang an rechtssicher läuft.
Trotz ausländischem Arbeitgeber bist du voll ins Schweizer System integriert. Stand 2025: AHV/IV/EO rund 10,6 % des Lohns, Arbeitslosenversicherung 2,2 % bis zu einem Lohn von CHF 148’200. Die Ausgleichskasse darf zudem bis zu 5 % der AHV-Beiträge als Verwaltungskosten erheben. Die Familienzulagen (FAK) werden kantonal geregelt.
Als ANOBAG trägst du AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge sowie deine Versicherungsprämien selbst. Wie sich diese Beiträge auf dein steuerbares Einkommen auswirken und was du in der Steuererklärung geltend machen kannst, hängt von deiner konkreten Situation ab — das prüfen wir gemeinsam in der Beratung.
Als unechter ANOBAG (Arbeitgeber in EU/EFTA) bist du obligatorisch BVG-pflichtig, sofern du die Mindestlohngrenze erreichst. Als echter ANOBAG (Arbeitgeber in einem Drittstaat) besteht keine BVG-Pflicht — du musst dich selbst um die Altersvorsorge kümmern, etwa freiwillig über die Stiftung Auffangeinrichtung. Wir beraten dich bei der Lösung, die zu dir passt.
Ja — und zwar zwingend. Egal ob echter oder unechter ANOBAG: Eine obligatorische Unfallversicherung (UVG) musst du selbst bei einer Schweizer Versicherung abschliessen, da dich kein Arbeitgeber automatisch absichert.
Da du als ANOBAG die Familienzulagen selbst abrechnest, ist deine zuständige Familienausgleichskasse (FAK) entscheidend — und die Sätze unterscheiden sich je Kanton deutlich. Richtwerte 2025: Zürich rund 0,98–1,20 %, Aargau 1,00–1,45 %, Baselland 1,25 %, Basel-Stadt 1,25–1,65 %, Schwyz, St. Gallen und Thurgau je rund 1,30 %, Zug 1,50 % und Genf mit 2,25–2,32 % am höchsten. Je nach angeschlossener Ausgleichskasse können die Werte leicht abweichen — wir kalkulieren deinen konkreten Fall in der Beratung.