
Alles Wissenswerte zur
Steuererklärung mit
B-Bewilligung
Schweiz
Quellensteuer verstehen. Klarheit gewinnen. Überraschungen vermeiden.
Was du als B-Bewilligungsinhaber:in in der Schweiz steuerlich wissen solltest – einfach erklärt
31. März
Neu oder bald in der Schweiz?
Denke daran, dass die Abgabefrist für die nachträgliche Steuererklärung für Privatpersonen am 31. März des Folgejahres abläuft
Klarheit statt Komplexität.
Unser Grundsatz ist einfach: Alle verdienen finanzielle Klarheit und echte Orientierung.
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Was ist die Quellensteuer – und für wen gilt sie?
Wenn du in der Schweiz arbeitest und eine B-Bewilligung besitzt, wird dein Lohn automatisch besteuert – das nennt sich Quellensteuer. Diese wird direkt vom Gehalt abgezogen und vom Arbeitgeber ans Steueramt überwiesen.


B-Ausweis-Rechner Schweiz
Bezahl nur, was du musst.
Steuerspartipp:
Wenn du in einer Gemeinde mit einem niedrigeren Steuersatz, im Vergleich zu den anderen Gemeinden in deinem Wohnkanton wohnst, könntest du möglicherweise eine Rückerstattung erhalten, indem du eine Steuererklärung einreichst.
B-Ausweis Ergebnis
Basierend auf deinen Eingaben
Steuererklärung sollte ausgefüllt werden.
Einreichungspflichtig: Ja
Status: Steuererklärung muss ausgefüllt werden
Drei einfache Schritte
Online-Termin & Service prüfen
Schritt eins

Erzähl uns einfach, wie deine Situation aussieht – wir schauen für dich, ob sich eine Steuererklärung lohnt.
Das hängt ganz von deinen Plänen und deiner aktuellen Lebenslage in der Schweiz ab. So findest du schnell heraus, was für dich am meisten Sinn macht.
Einfacher Upload
Schritt zwei

Eine personalisierte Checkliste hilft dir und uns alle Steuerunterlagen digital und sicher auszutauschen.
Wir füllen für dich die Steuererklärung korrekt aus
Steuerersparnisse
Schritt drei

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Mehr Klarheit zur
B-Bewilligung?
Du hast Fragen rund um die Steuererklärung mit B-Ausweis? Hier findest du klare Antworten, damit du sicher und gut informiert entscheiden kannst, was für dich am meisten Sinn macht.
Wann ist eine Steuererklärung mit B-Bewilligung Pflicht?
Du musst eine Steuererklärung einreichen, wenn:
– dein Bruttoeinkommen CHF 10.000 pro Monat oder CHF 120.000 pro Jahr
übersteigt
– du Bonuszahlungen, Beteiligungen oder Nebeneinkünfte hast
– du über Vermögen verfügst, das die kantonalen Schwellen überschreitet
Was passiert, wenn ich KEINE Steuererklärung mit B-Bewilligung einreiche, obwohl ich müsste?
Du wirst geschätzt – und zwar oft höher, als es deiner tatsächlichen finanziellen Situation entspricht. Das Steueramt mit einer sogenannten Ermessensveranlagung.
Diese Einschätzung basiert auf allgemeinen Erfahrungswerten, nicht auf deinen realen Zahlen. Du hast dann keine Möglichkeit, Abzüge geltend zu machen oder eine Rückerstattung zu erhalten. Zusätzlich drohen:
– Verzugszinsen
– Mahngebühren
– Bussen
Was muss ich tun, wenn mit einer B-Aufenthaltsbewilligung eine
Steuererklärung einreichen will?
Stelle bis spätestens 31. März des Folgejahres beim deinem zuständigen Steueramt einen Antrag auf ordentliche Veranlagung. Ohne Antrag ist keine freiwillige Einreichung möglich.
Wann muss ich immer eine Steuererklärung mit B-Bewilligung ausfüllen?
Brutto Jahreseinkommen: CHF 120’000 (auch wenn verheiratet) oder die kantonalen Schwellwerte erreicht werden:
Weitere Merkmale findest du hier.
Wie muss ich vorgehen, wenn ich einen Bonus mit B-Bewilligung erhalte bei Zuzug?
Achtung bei Bonuszahlungen im selben Jahr! Wenn du ein Bonus im selben Jahr ausbezahlt erhältst, musst du diesen wie folgt berechnen:
Beispiel: Jahreseinkommen CHF 40’000 in 5 Monaten (bis 31.12.) & ein Bonus von CHF 12’000 (im selben Jahr)= Monatslohn annualisieren 40K /5 x 12 = CHF 96’000
plus deinen Bonus CHF 12’000 = Total CHF 108’000 jährliches Einkommen.
Somit keine Steuererklärungspflicht.
Wenn du deinen Bonus CHF 12’000 durch 5 geteilt hättest wärst du auf 10’800 pro
Monat gekommen, was eine angebliche Steuererklärungspflicht ausgelöst hätte. Was
falsch ist!
Wie finde ich heraus, ob ich die kantonalen Schwellenwerte mit B-Ausweis erreiche?
Nutze unseren B-Ausweis-Rechner. Damit prüfst du einfach, ob du in deinem Wohnkanton eine Steuererklärung einreichen solltest – oder sogar musst.
Kann ich bereits gezahlte Quellensteuer zurückfordern?
Ja. Wenn du in einer Gemeinde mit tieferem Steuersatz wohnst als der pauschale Quellensteuersatz vorsieht, lohnt sich eine Steuererklärung – du kannst zu viel
bezahlte Steuern zurückholen.
Ich arbeite in der Schweiz, wohne aber im Ausland. Was gilt für mich?
Wenn du in der Schweiz arbeitest, unterliegst du in der Regel der Quellensteuer – auch als Grenzgänger:in. Für temporäre Einsätze oder Teilzeitmodelle gelten Sonderregeln.
Wichtig: Melde deinem Arbeitgeber:in Änderungen zu Wohnort, Kinder, Familienstand oder Arbeitsort (z. B. Homeoffice).
Was passiert im Jahr meines Umzugs in die Schweiz?
Die Steuerpflicht beginnt am Tag deiner Ankunft. Du wirst ab diesem Tag bis zum 31.Dezember steuerpflichtig. Der Steuersatz wird anteilig für das ganze Jahr berechnet.
Kann ich eine Steuererklärung freiwillig einreichen, auch wenn ich unter der Einkommensgrenze liege?
Ja, das ist möglich – und oft sinnvoll.
Vor allem bei Abzügen (Säule 3a, Weiterbildung, Krankenkasse) oder bei niedrigem Gemeinde-Steuersatz.
Wie lange bin ich an die Steuererklärung gebunden, wenn ich sie einmal freiwillig eingereicht habe?
In der Regel dauerhaft. Wer einmal einreicht muss immer einreichen.
Wie beeinflusst ein Umzug innerhalb der Schweiz meine Steuerpflicht mit B-Bewilligung?
Entscheidend ist, wo du am 31. Dezember wohnst.
Das Steuerjahr wird vollständig diesem Wohnkanton zugerechnet.
Was passiert mit der Steuerpflicht, wenn ich die Schweiz verlasse?
Letzter Wohnkanton bleibt für das Steuerjahr zuständig. Bei definitiver Ausreise ist eine Schlussabrechnung nötig. Unbedingt rechtzeitig beim Steueramt melden.
Kann ich Unterstützung beim Ausfüllen der Steuererklärung mit B-Ausweis bekommen?
Ja – FIN begleitet dich persönlich und transparent
Wir zeigen dir, ob eine Einreichung sinnvoll ist – und was du rausholen kannst.
Wann ist eine Steuererklärung mit B-Bewilligung Pflicht?
Du musst eine Steuererklärung einreichen, wenn:
– dein Bruttoeinkommen CHF 10.000 pro Monat oder CHF 120.000 pro Jahr übersteigt.
– du Bonuszahlungen, Beteiligungen oder Nebeneinkünfte hast
– du über Vermögen verfügst, das die kantonalen Schwellen überschreitet
– Selbständigkeit als Einzelfirma
– Dividenden oder Wertschriftenerträge je nach Kanton









