So funktioniert die nachträgliche ordentliche Veranlagung in Genf
Mit einer B-Bewilligung zieht dir der Arbeitgeber die Steuer jeden Monat direkt vom Lohn ab. In vielen Fällen ist die Sache damit erledigt. Unter bestimmten Bedingungen reichst du aber trotzdem eine Steuererklärung ein. Dieses Verfahren heisst nachträgliche ordentliche Veranlagung. In Genf nennt die Steuerverwaltung es TOU, kurz für taxation ordinaire ultérieure. Auf den Formularen und auf ge.ch begegnet dir dieser Begriff.
In der TOU füllst du eine normale Steuererklärung aus. Das Steueramt rechnet mit deinen tatsächlichen Abzügen, und die bereits abgezogene Quellensteuer wird angerechnet. Zwei Regeln kommen aus dem Bundesrecht und gelten in jedem Kanton: Ein Bruttolohn von mindestens CHF 120'000 macht die Steuererklärung zur Pflicht (Art. 9 QStV), und wer einmal ordentlich veranlagt wird, bleibt es bis zum Ende der Quellensteuerpflicht. Wie die anderen Kantone die Grenzen ziehen, zeigt unser Überblick über die nachträgliche ordentliche Veranlagung in allen Kantonen. Dieser Beitrag beschreibt die Genfer Regeln für das Steuerjahr 2026, geprüft im Oktober 2026.
Wer in Genf eine Steuererklärung einreichen muss
Das Genfer Gesetz über die Quellensteuer nennt drei Auslöser. Es genügt, wenn einer davon zutrifft (Art. 4 Abs. 1 LISP):
- Dein Bruttolohn erreicht in einem Steuerjahr einen bestimmten Betrag. Die Verordnung legt ihn auf mindestens CHF 120'000 fest (Art. 7 Abs. 1 RISP), wie im Bundesrecht.
- Du hast Einkünfte, die nicht der Quellensteuer unterliegen. Zum Beispiel Zinsen, Dividenden, erhaltene Unterhaltsbeiträge, Wohnbeihilfen, Mieterträge oder den Eigenmietwert einer Liegenschaft.
- Du hast ein steuerbares Vermögen. Einen Betrag nennt das Gesetz dafür nicht.
Dazu kommt ein vierter Fall: Hattest du im Vorjahr eine TOU, ob als Pflicht oder auf Antrag, bist du auch dieses Jahr in der TOU (Weisungen zur Quellensteuer 2026, Ziff. 8.2.1).
Zwei Details entscheiden in der Praxis:
- Verheiratete. Die Löhne werden nicht zusammengezählt. Es genügt, wenn einer von euch mindestens CHF 120'000 verdient (Art. 7 Abs. 3 RISP). Lebt ihr im gleichen Haushalt, wird der andere Ehegatte mit erfasst (Art. 4 Abs. 3 LISP).
- Zuzug oder Wegzug im Lauf des Jahres. Warst du weniger als zwölf Monate in der Schweiz steuerpflichtig, wird für die Grenze von CHF 120'000 dein regelmässiger Lohn auf zwölf Monate hochgerechnet. Bonus, Gratifikation und Prämien werden nicht hochgerechnet (Weisungen 2026, Ziff. 8.2.1), sie zählen nach der Bundesregel mit ihrem vollen Betrag.
Auf ihrer Webseite «Quand demander ou annoncer une Taxation Ordinaire Ultérieure?» (letzte Aktualisierung 13. März 2026) nennt die Genfer Steuerverwaltung weitere Fälle für eine obligatorische TOU: wenn du in Genf angestellt bist und zusätzlich eine Liegenschaft besitzt, in Genf selbständig erwerbstätig bist, eine andere Tätigkeit im Ausland hast oder dein Ehegatte keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Trifft einer dieser Punkte auf dich zu, schauen wir uns deinen Fall individuell an.
Die Schwellen in Genf 2026 mit Quelle
| Auslöser | Grenze in Genf | Quelle |
|---|---|---|
| Bruttolohn aus unselbständiger Erwerbstätigkeit | mindestens CHF 120'000 im Steuerjahr, bei Ehepaaren je Person | Art. 7 Abs. 1 und 3 RISP, Stand 1. Januar 2024 |
| Einkünfte ohne Quellensteuer | brutto CHF 3'000 oder mehr im Jahr, alle Einkünfte zusammengezählt | Weisungen zur Quellensteuer 2026, Ziff. 8.2.1 |
| Steuerbares Vermögen | Das Gesetz nennt keinen Betrag: individuelle Prüfung | Art. 4 Abs. 1 Bst. c LISP, Stand 1. Januar 2026 |
| TOU im Vorjahr | TOU auch in diesem Jahr | Weisungen 2026, Ziff. 8.2.1; Art. 4 Abs. 5 LISP |
Stand Steuerjahr 2026, geprüft im Oktober 2026. Quellen: Genfer Gesetz über die Quellensteuer (LISP, rsGE D 3 20), Verordnung dazu (RISP, rsGE D 3 20.01) und Directives concernant l'imposition à la source 2026 der Genfer Steuerverwaltung, gültig ab 1. Januar 2026.
Bei den Einkünften achtet Genf auf den Wortlaut «supérieur ou égal», also grösser oder gleich. Mit genau CHF 3'000 bist du bereits in der TOU. Die Grenze von CHF 3'000 steht nicht im Gesetz, sondern in den Weisungen der Steuerverwaltung. Liegen deine Einkünfte ohne Quellensteuer darunter, ist die TOU deswegen nicht zwingend. Du musst diese Einkünfte aber trotzdem auf dem Formular DRIS/TOU angeben.
Beim Vermögen knüpft das Gesetz an ein steuerbares Vermögen an, ohne einen Betrag zu nennen. Wie dein Vermögen in diesem Zusammenhang gemessen wird, hängt von deiner Situation ab. Das klären wir im Einzelfall mit dir.
Melden, beantragen und Frist in Genf
Bei Vermögen und Einkünften ohne Quellensteuer musst du selbst aktiv werden. Du meldest die TOU bis 31. März des Folgejahres beim Quellensteuerdienst und verlangst damit das Formular für die Steuererklärung (Art. 4 Abs. 4 LISP; Weisungen 2026, Ziff. 8.2.1). Für das Steuerjahr 2026 heisst das: bis 31. März 2027. Was bei einem Lohn ab CHF 120'000 gilt, steht in unserem Kantonsvergleich.
- Zuständig ist die Administration fiscale cantonale, Service de l'impôt à la source, Case postale 3841, 1211 Genève 3.
- Formular: das Formular DRIS/TOU auf Papier, das die Steuerverwaltung im Dezember verschickt, oder elektronisch über ge.ch/c/imp-rectif. Einen Überblick gibt die Seite ge.ch/c/imp-tou.
- Die Frist ist streng. Ein Antrag, der zu spät oder auf einem anderen Weg eintrifft, wird nicht angenommen (Weisungen 2026, Ziff. 8.2.3). Als Nachweis nennt die Steuerverwaltung zum Beispiel einen eingeschriebenen Versand mit Datum spätestens 31. März («Comment remplir le formulaire DRIS/TOU?», Stand 30. März 2026).
- Belege fehlen noch? Reiche trotzdem fristgerecht ein und schick die Belege nach (Weisungen 2026, Ziff. 8.1.1.3).
Zwei Regeln solltest du in Genf kennen. Erstens kannst du nicht gleichzeitig eine Korrektur der Quellensteuer und eine TOU verlangen, die beiden Verfahren schliessen sich aus (Weisungen 2026, Ziff. 8.2). Zweitens bekommst du die Verrechnungssteuer auf Schweizer Zinsen und Dividenden nur im Rahmen der TOU zurück (Weisungen 2026, Ziff. 8.4).
Bei einem Umzug ist der Kanton zuständig, in dem du am 31. Dezember wohnst (Weisungen 2026, Ziff. 9.2.3.1). Verlässt du Genf, meldest du dich in den 15 Tagen vor dem Wegzug beim Quellensteuerdienst (Weisungen 2026, Ziff. 8.5).
Freiwillig in die TOU: lohnt es sich?
Greift keiner der Auslöser, kannst du die TOU auf Antrag verlangen. Lohnend ist das vor allem, wenn du Abzüge hast, die der monatliche Quellensteuerabzug nicht kennt, etwa Einzahlungen in die Säule 3a, Pensionskasseneinkäufe oder Kinderbetreuungskosten. Die Zahlen zur Säule 3a findest du in unserem Beitrag zur Säule 3a mit B-Bewilligung, die wichtigsten Genfer Abzüge in Steuern optimieren im Kanton Genf.
Für den freiwilligen Weg gelten in Genf diese Regeln:
- Frist 31. März. Der schriftliche Antrag für das Steuerjahr 2026 muss bis 31. März 2027 eingereicht sein (Art. 5 Abs. 3 LISP).
- Kein Zurück. Einmal eingereicht, kann der Antrag nicht zurückgezogen werden (Art. 8 Abs. 1 RISP), auch wenn das Ergebnis ungünstig ausfällt. Die TOU gilt dann bis zum Ende der Quellensteuerpflicht, auch nach einer Scheidung oder Trennung und auch, wenn dein Lohn später tiefer ist (Art. 4 Abs. 5 LISP; Art. 7 Abs. 4 RISP).
- Wegzug ins Ausland. Ziehst du weg, musst du die TOU zusammen mit dem Abmeldeformular beantragen (Art. 5 Abs. 3 LISP).
- Zuzug aus dem Ausland. Bist du im Lauf des Jahres in die Schweiz gekommen und willst eine TOU für den ersten Teil des Jahres, gilt ebenfalls der 31. März des Folgejahres (Weisungen 2026, Ziff. 8.2.3.3).
Beispiel aus Genf
Sofia ist ledig, wohnt in Genf und verdient brutto CHF 95'000. Ihr Lohn liegt damit unter CHF 120'000. Aus ihrem Depot und ihrem Sparkonto erhält sie 2026 Zinsen und Dividenden von brutto CHF 3'200.
- Ergebnis: CHF 3'200 Einkünfte ohne Quellensteuer erreichen die Genfer Grenze von CHF 3'000. Die TOU ist für Sofia Pflicht. Sie meldet sie bis 31. März 2027 mit dem Formular DRIS/TOU.
- Ihr Vorteil: In der TOU bekommt sie die Verrechnungssteuer auf ihren Schweizer Erträgen zurück, und ihre Abzüge zählen.
- Mit kleineren Erträgen: Hätte Sofia nur CHF 2'400 Zinsen und Dividenden, wäre die TOU wegen dieser Einkünfte nicht zwingend. Sie müsste die CHF 2'400 trotzdem auf dem Formular angeben, und ob ihr Vermögen eine TOU auslöst, würden wir mit ihr individuell klären.
Willst du deinen eigenen Fall einschätzen? Der Rechner auf unserer Seite zur Steuererklärung mit B-Bewilligung ist für Genf schon vorausgewählt und fragt nach Zivilstand, Lohn, Vermögen und Einkünften ohne Quellensteuer.
Jeder Fall ist anders, die Prüfung ist es nicht
Ob du in Genf eine TOU brauchst, hängt an deinem Lohn, deinem Zivilstand, deinem Vermögen und der Art deiner Einkünfte. Dieser Beitrag beschreibt die Regeln für das Steuerjahr 2026 und ein vereinfachtes Beispiel. Er ersetzt keine individuelle Beratung. Massgebend sind das Genfer Gesetz über die Quellensteuer (LISP), die Verordnung dazu (RISP) und die Weisungen zur Quellensteuer 2026 der Genfer Steuerverwaltung.
Trag dir den 31. März in die Agenda ein, für das Verlangen des Formulars ebenso wie für einen freiwilligen Antrag. Wenn du die Steuererklärung nicht selbst ausfüllen willst, übernehmen wir das für dich: Steuererklärung in Genf ausfüllen lassen.