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Was ein Kind beim Quellensteuerabzug wert ist – sieben Kantone im Vergleich

Die grösste Einzelgrösse im Tarifcode

Auf jeder Lohnabrechnung mit Quellensteuer steht ein Code aus drei Teilen: dem Tarifbuchstaben, der Zahl der abzugsberechtigten Kinder und einer Kennung für die Kirchensteuer. C3N heisst also: Doppelverdiener, drei Kinder, ohne Kirchensteuer.

Von diesen drei Angaben ist die Kinderzahl die wirkungsvollste – und zugleich diejenige, die sich am häufigsten ändert. Eine Geburt muss gemeldet und in der Lohnbuchhaltung verarbeitet werden. Passiert eines von beidem nicht, läuft der Abzug jahrelang mit dem alten Stand weiter.

Was ein Kind kostet, wenn es fehlt

Gerechnet mit einem Lohn von 157'000 Franken, Tarif C, den amtlichen Tarifen 2026 ohne Kirchensteuer und zwölf gleichen Monatslöhnen. Die Beträge zeigen, um wie viel der Jahresabzug sinkt, wenn ein weiteres abzugsberechtigtes Kind hinzukommt:

Kanton 1. Kind 2. Kind 3. Kind drei Kinder total
Zürich3'0613'0302'7638'854
Genf3'0302'9052'8108'745
St. Gallen2'4022'3242'2296'955
Zug2'0251'8841'5705'479
Aargau1'8841'8841'5705'338
Thurgau1'6331'5071'3974'537
Schwyz1'3031'2401'1463'689

Der Unterschied zwischen Zürich und Schwyz beträgt beim ersten Kind mehr als das Doppelte – bei exakt demselben Lohn. Wer über einen Kantonswechsel nachdenkt, findet hier eine Grösse, die in Vergleichen selten auftaucht.

Jedes weitere Kind entlastet etwas weniger

In allen sieben Kantonen fällt der Effekt mit jedem zusätzlichen Kind leicht ab. In Zürich bringt das erste Kind 3'061 Franken, das dritte noch 2'763. Am gleichmässigsten ist Genf, wo zwischen erstem und drittem Kind nur 220 Franken liegen. Am stärksten flacht Zug ab: von 2'025 auf 1'570 Franken.

Warum das dritte Kind oft der Auslöser ist

In unserer Kantonsserie geht es um ein Ehepaar, bei dem im Lohnsystem zwei Angaben nicht stimmten. Das dritte Kind spielt darin eine Schlüsselrolle: Rechnet man dieselbe Konstellation mit nur zwei Kindern durch, dreht sich das Ergebnis in sechs von sieben Kantonen ins Gegenteil.

Der Grund ist einfach: Je mehr Kinder im Tarif fehlen, desto grösser die Abweichung. Bei einem fehlenden Kind bleibt sie oft unauffällig, bei dreien nicht mehr.

Zwei Stichtage, die man nicht verwechseln sollte

Für den Tarifcode zählt ein Kind grundsätzlich ab dem Monat nach der Geburt. Für die Steuererklärung gilt dagegen die Situation am 31. Dezember, und der Abzug wird dann für das ganze Jahr gewährt.

Ein im November geborenes Kind wirkt sich also nur für zwei Monate auf den Lohnabzug aus – in der späteren Veranlagung dagegen für das volle Jahr. Das ist kein Widerspruch, sondern die Folge zweier verschiedener Systeme.

Was diese Beträge sind – und was nicht

Alle Zahlen hier betreffen den laufenden Quellensteuerabzug, also das, was monatlich vom Lohn weggeht. Sie sagen nichts darüber, wie die definitive Steuer ausfällt. Kommt es zu einer ordentlichen Veranlagung – ab 120'000 Franken Bruttolohn ist sie obligatorisch, bei Ehepaaren genügt es, wenn einer die Schwelle überschreitet –, wird die bezahlte Quellensteuer an die definitive Steuer angerechnet und die Kinderabzüge folgen dort den ordentlichen Regeln.

Was du tun kannst

Prüf nach jeder Geburt den Tarifcode auf der Lohnabrechnung – bei beiden Ehegatten. Stimmt die Zahl nicht, melde es der Personalabteilung. Für abgeschlossene Jahre ist eine Quellensteuerkorrektur grundsätzlich bis zum 31. März des Folgejahres zu beantragen.

Häufige Fragen

Werden Kinder bei beiden Ehegatten angerechnet?

Seid ihr verheiratet, arbeitet beide und habt gemeinsame abzugsberechtigte Kinder, wird die Kinderzahl grundsätzlich bei beiden im Tarif C berücksichtigt – nicht nur bei einem Elternteil. Die Regel, dass Kinder nur einem Elternteil zugeordnet werden, gilt für unverheiratete Paare.

Ist das dann ein doppelter Kinderabzug?

Nein. Die Zahl im Tarif gehört zur pauschalen Quellensteuerberechnung auf jedem einzelnen Lohn. Kommt es später zur ordentlichen Veranlagung, wird das Ehepaar gemeinsam besteuert und die Kinderabzüge folgen dort den ordentlichen Regeln.

Ab wann zählt ein neugeborenes Kind im Tarif?

Grundsätzlich ab dem Monat nach der Geburt. Für die Steuererklärung gilt dagegen die Situation am 31. Dezember, und der Abzug wird dann für das ganze Jahr gewährt. Das sind zwei verschiedene Stichtage.

Welche Kinder sind abzugsberechtigt?

In der Regel minderjährige Kinder unter elterlicher Sorge sowie volljährige Kinder in Erstausbildung, für deren Unterhalt du hauptsächlich aufkommst. Nicht jedes Kind erzeugt also automatisch eine Tarifstufe.

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