Tiefe Sätze verdecken Fehler
Zug ist der günstigste der von uns gerechneten Kantone. Für ein Ehepaar mit zwei Löhnen von 174'000 und 157'000 Franken und drei abzugsberechtigten Kindern liegt der korrekte Quellensteuerabzug bei 4.09 % des Bruttolohns. In Genf wären es 11.89 %.
Das hat einen unangenehmen Nebeneffekt: Weil die Beträge auf der Abrechnung ohnehin klein sind, fällt eine Abweichung kaum auf. Ein paar hundert Franken mehr oder weniger im Monat lassen sich leicht mit einem Bonus, einer Lohnanpassung oder einem Ferienbezug erklären.
Der Use Case
Auf der Abrechnung des Ehemanns steht B2 – der Code für einen verheirateten Alleinverdiener mit zwei Kindern. Auf jener der Ehefrau steht C0: richtiger Buchstabe, aber ohne Kinder. Korrekt wäre bei beiden C3 gewesen.
Gerechnet mit den Zuger Tarifen 2026 ohne Kirchensteuer, bei zwölf gleichen Monatslöhnen ohne 13. Monatslohn und ohne Bonus:
- Ehemann: 2.39 % statt 4.55 % – rund 3'758 Franken zu wenig im Jahr
- Ehefrau: 7.07 % statt 3.58 % – rund 5'479 Franken zu viel im Jahr
- Zusammen: rund 1'721 Franken zu viel
Relativ betrachtet ist die Abweichung gross
Der Absolutbetrag wirkt überschaubar. Setzt man ihn aber ins Verhältnis, dreht sich das Bild: Bei der Ehefrau wird fast das Doppelte des korrekten Satzes abgezogen – 7.07 % statt 3.58 %. In einem Hochsteuerkanton wäre eine solche Verdoppelung sofort aufgefallen. In Zug bleibt sie unter der Wahrnehmungsschwelle, weil die Ausgangsbeträge klein sind.
Der Unterschied zwischen Alleinverdiener- und Doppelverdiener-Tarif beträgt in Zug 3.27 Prozentpunkte – bei einem Grundniveau von rund 4 %. Das ist strukturell einer der grösseren Sprünge, gemessen am tatsächlich geschuldeten Abzug.
Was die 1'721 Franken sind – und was nicht
Es ist die Differenz beim laufenden Abzug, nicht automatisch mehr definitive Steuer. Weil in diesem Use Case bereits ein Ehegatte über 120'000 Franken verdient, wird das Ehepaar ohnehin ordentlich veranlagt. Dort wird die bezahlte Quellensteuer an die definitive Steuer angerechnet. Der falsche Code verschiebt also vor allem, wann Geld fliesst.
Wie der Zuger Tarif gebaut ist
Zug lässt die ersten 2'601 Franken Monatslohn unbesteuert und behält die 50er-Schritte danach bis zum Deckel bei — fast 4'000 einzelne Bänder. Als einziger Kanton dieser Serie wird der Tarif nach oben hin nicht gröber.
Das andere Ende ist die eigentliche Zuger Besonderheit: Der Tarif ist bei 20.00 Prozent gedeckelt. Wie hoch der Lohn auch steigt, dort hört es auf. Zürich läuft bis 30.78 Prozent, Genf bis 40.49.
Beides zeigt in dieselbe Richtung. Die Prozentsätze sind klein, ein falscher Code erzeugt also einen kleinen Frankenbetrag pro Monat. Genau deshalb fällt er niemandem auf — und genau deshalb kann er jahrelang auf einer Abrechnung stehen bleiben.
So prüfst du deine Abrechnung
Drei Fragen genügen für den ersten Check: Stimmt der Zivilstand? Ist hinterlegt, dass beide Ehegatten arbeiten? Stimmt die Zahl der abzugsberechtigten Kinder, auch nach der letzten Geburt?
In Zug sind die Beträge so klein, dass der Nettolohn so oder so plausibel aussieht – der Code muss also gelesen und nicht geschätzt werden. Findest du etwas, melde es der Personalabteilung. Für abgeschlossene Jahre ist eine Quellensteuerkorrektur grundsätzlich bis zum 31. März des Folgejahres zu beantragen. Und für die Frage, welche Steuer am Ende tatsächlich auf euch zukommt, hilft nur eine Rechnung, die beide Löhne zusammennimmt – siehe unsere Steuerberatung für Zug.
Die Serie: derselbe Fehler in anderen Kantonen
- Zürich – wo die Kinder am stärksten entlasten
- Genf – der teuerste Tarifbuchstabe
- St. Gallen – beide Effekte stark
- Aargau – der fast unsichtbare Fehler
- Thurgau – wenn der Haushalt zu wenig zahlt
- Schwyz – die flachsten Tarife
- Was ein Kind beim Quellensteuerabzug wert ist