
1. Säule · AHV
AHV-Rente berechnen: Was bleibt dir im Ruhestand?
Die AHV ist das Fundament deiner Vorsorge — aber die wenigsten wissen, wie hoch ihre Rente wirklich ausfällt. Sie hängt von deinen Beitragsjahren und deinem durchschnittlichen Einkommen ab, nicht von einem festen Betrag. Wir zeigen dir, wo du stehst.
Der Rechner schätzt deine AHV-Rente aus der 1. Säule — einzeln oder als Paar. Du siehst den Übergang vom Lohn zur Rente, wie die Plafonierung beide Renten kürzt und was die überlebende Person im Todesfall erhält.
Klarheit über dein Fundament.
Deine AHV-Rente ist ein wichtiger Anfang — aber selten die ganze Geschichte. Wir helfen dir, deine Zahlen einzuordnen und mit Zuversicht zu planen. Ehrlich, verständlich, ohne dir etwas zu verkaufen.
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Schätzung, nicht verbindlich – massgebend ist die offizielle Rentenvorausberechnung deiner Ausgleichskasse.
Berechnungsgrundlage ▾
Rechtlicher Hinweis ▾
Dieser Rechner liefert eine vereinfachte, unverbindliche Schätzung auf Basis der offiziellen AHV-Werte 2026 (Skala 44, Aufwertungs- und Plafonierungsregeln). Er bildet nicht alle individuellen Faktoren ab – etwa die genaue Beitragsbiografie, freiwillige Beiträge, internationale Sozialversicherungsabkommen oder künftige Gesetzesänderungen – und ist für die Ausgleichskasse rechtlich nicht verbindlich. Massgebend ist allein die offizielle Rentenvorausberechnung deiner Ausgleichskasse. Je weiter dein Ruhestand entfernt ist, desto unsicherer wird die Schätzung, da sie auf angenommenen künftigen Einkommen beruht. Die Berechnung stellt keine Steuer-, Rechts- oder Vorsorgeberatung dar.
Fragen zur AHV-Rente?
Das fragen sich die meisten.
Das Wichtigste zur Rente aus der 1. Säule — Höhe, Plafonierung, Hinterlassene und das Zusammenspiel mit deiner übrigen Vorsorge, in Klartext.
Wie hoch ist die maximale AHV-Rente 2026?
Die maximale AHV-Einzelrente beträgt CHF 2’520 pro Monat (volle Beitragsdauer, Skala 44), die minimale CHF 1’260. Bei Ehepaaren ist die Summe beider Renten auf CHF 3’780 plafoniert (150 % der Maximalrente).
Wovon hängt die Höhe meiner AHV-Rente ab?
Von zwei Dingen: deinen Beitragsjahren (eine Vollrente braucht die vollständige Beitragsdauer, Skala 44) und deinem massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen, inklusive Erziehungs- und Betreuungsgutschriften. Die Rente ist degressiv aufgebaut — tiefere Einkommen werden stärker gewichtet — und ab einem Durchschnittseinkommen von CHF 90’720 auf die Maximalrente gedeckelt.
Was ist die Skala 44?
Skala 44 ist die Rententabelle für eine Vollrente — sie gilt, wenn du die vollständige Beitragsdauer erreichst. Fehlen Beitragsjahre, landest du auf einer tieferen Skala (1–43) und erhältst eine anteilig gekürzte Teilrente.
Wie funktioniert die Plafonierung bei Ehepaaren?
Sobald beide Ehepartner eine Rente beziehen, werden die beiden Einzelrenten zusammengezählt. Übersteigt die Summe CHF 3’780 pro Monat, werden beide Renten anteilig gekürzt. Die Plafonierung greift nur, solange beide eine Rente beziehen – und jede Rente wird trotzdem getrennt auf das eigene Konto ausbezahlt.
Warum wird jede Rente getrennt ausbezahlt?
Auch als Ehepaar hat jede Person ihren eigenen Rentenanspruch. Selbst wenn die Plafonierung beide Renten kürzt, fliesst jede Rente getrennt auf das eigene Konto der jeweiligen Person.
Was ist das Splitting bei Ehepaaren?
Während der Ehejahre wird das Einkommen beider Partner je zur Hälfte beiden zugeteilt (Splitting). Das geschieht, sobald beide pensioniert sind, bei Verwitwung oder bei einer Scheidung. So fliesst die gemeinsame Erwerbsbiografie in beide Einzelrenten ein.
Was passiert mit Beitragslücken?
Jedes fehlende Beitragsjahr senkt deine Rente — pro fehlendes Jahr um rund 1/44. Lücken entstehen typischerweise durch Jahre im Ausland, in denen du nicht in die Schweizer AHV einbezahlt hast. Wer früh im Leben einbezahlt hat, kann solche Lücken teils mit „Jugendjahren" auffüllen.
Ab wann zahlt man AHV-Beiträge – und was sind Jugendjahre?
Erwerbstätige sind ab dem Jahr nach dem 17. Geburtstag AHV-pflichtig (also ab 18); obligatorisch für alle ist es ab dem Jahr nach dem 20. Geburtstag (ab 21). Für die volle Rente zählt die Beitragsdauer ab 21. Wer aber bereits mit 18–20 einbezahlt hat (z. B. Lehre oder Job), sammelt bis zu drei „Jugendjahre". Diese werden verwendet, um spätere Beitragslücken aufzufüllen (z. B. durch Auslandjahre) – jede so gefüllte Lücke hebt die Rente wieder um rund 1/44 an.
Was sind Erziehungs- und Betreuungsgutschriften?
Das sind fiktive Einkommen, die deinem Durchschnittseinkommen angerechnet werden — für Jahre, in denen du Kinder erzogen oder Angehörige betreut hast. Sie erhöhen deine Rente, auch wenn du in dieser Zeit weniger oder nichts verdient hast. Bei Ehepaaren werden sie je zur Hälfte beiden Partnern angerechnet.
Was ist die 13. AHV-Rente?
Ab Dezember 2026 wird jedes Jahr eine zusätzliche Monatsrente ausbezahlt (= ein Zwölftel der Jahres-Altersrente, auf ganze Franken gerundet). Übergangszuschläge (Frauen AHV 21), Kinder- und Zusatzrenten zählen dabei nicht. Nur Altersrenten werden 13-mal ausbezahlt – Hinterlassenen- und Invalidenrenten bleiben bei 12 Zahlungen.
Wie genau ist dieser Rechner?
Der Rechner nutzt ein vereinfachtes Verfahren auf Basis der offiziellen Berechnungsgrundlagen — er liefert eine hypothetische Schätzung und ist für die Ausgleichskasse nicht verbindlich. Je weiter dein Ruhestand entfernt ist, desto unsicherer wird die Schätzung, weil künftige Einkommen geschätzt werden. Für eine verbindliche Auskunft wendest du dich an deine Ausgleichskasse.
Erhalten Witwer und Witwen die gleiche Hinterlassenenrente?
Nein. In der 1. Säule hat eine Witwe Anspruch mit Kindern oder ab 45 nach mindestens fünf Ehejahren. Ein Witwer hat nur Anspruch, wenn er Kinder hat – kinderlose Witwer haben keinen Anspruch. Die Hinterlassenenrente beträgt 80 % der Rente der verstorbenen Person; jedes Kind erhält zusätzlich eine Waisenrente von 40 %.
Erhält ein Mann einen Verwitwetenzuschlag, wenn seine Frau stirbt?
Ja. Der Verwitwetenzuschlag von 20 % auf die eigene Altersrente (gedeckelt auf die Maximalrente) ist geschlechtsneutral und gilt für Witwen wie Witwer – auch für kinderlose. Davon zu unterscheiden ist die Witwerrente selbst (80 % der Rente der verstorbenen Person): Diese erhält ein Mann nur, wenn er Kinder hat.
Wie lange wird die Waisenrente bezahlt?
Die Waisenrente (40 % der Rente des verstorbenen Elternteils) wird bis zum 18. Geburtstag ausgerichtet. Ist das Kind noch in Ausbildung, läuft sie weiter – längstens bis zum 25. Geburtstag. Sind beide Eltern bei der Pensionierung bereits über 25, besteht in der Regel kein Anspruch mehr.
Zählt das Konkubinat für die AHV-Hinterlassenenrente?
Nein. Die 1. Säule kennt kein Konkubinat. Nur Ehe oder eingetragene Partnerschaft sind abgesichert. Stirbt ein unverheirateter Partner, erhält die überlebende Person aus der AHV nichts – nur gemeinsame Kinder erhalten eine Waisenrente.
Hat eine geschiedene Ex-Frau Anspruch auf eine Witwenrente?
Ja, aber unter strengeren Bedingungen: Kinder und mindestens zehn Ehejahre, ODER bei der Scheidung über 45 und mindestens zehn Ehejahre, ODER das jüngste Kind wird 18, nachdem sie 45 geworden ist. Ein geschiedener Mann erhält seit dem Bundesgerichtsentscheid vom 16.12.2024 ebenfalls eine Witwerrente, wenn er Kinder hat. Bei Geschiedenen gibt es keinen Verwitwetenzuschlag.
Was ist eine Vollwaisenrente?
Verliert ein Kind beide Elternteile, erhält es eine Vollwaisenrente. Sie liegt höher als die einfache Waisenrente — 60 % statt 40 % der massgebenden Rente.
Gibt es die 13. Rente auch auf die Witwen- oder Witwerrente?
Nein. Die 13. Rente wird nur auf Altersrenten ausbezahlt – Witwen-, Witwer-, Waisen- und IV-Renten bleiben bei 12 Zahlungen pro Jahr. Wichtig wird das, wenn du als verwitwete Person das Referenzalter erreichst: Die Ausgleichskasse zahlt dann die Rente mit dem höheren Jahresbetrag. Weil deine eigene Altersrente 13-mal läuft (inkl. Verwitwetenzuschlag von 20 %), die Witwen-/Witwerrente aber nur 12-mal, kann die Altersrente unter dem Strich mehr ergeben – selbst wenn der monatliche Witwenrenten-Betrag höher aussieht. Ausbezahlt wird automatisch die höhere Jahresleistung. Quelle: AHV-Merkblatt 3.01, Ziff. 3 und 26.
Ab welchem Alter kann ich die AHV-Rente beziehen?
Das ordentliche Referenzalter ergibt sich aus deinem Geburtsdatum und Geschlecht. Bei Frauen gelten Übergangsjahrgänge: Jahrgang 1961 erreicht das Referenzalter bei 64 Jahren und 3 Monaten, ab Jahrgang 1964 liegt es bei 65 Jahren — wie bei den Männern.
Kann ich die AHV-Rente früher beziehen oder aufschieben?
Ja. Du kannst die Rente ab 63 vorbeziehen — monatsgenau, mit einer Kürzung pro Vorbezugsmonat. Oder du schiebst sie bis 70 auf und erhältst dafür einen Zuschlag. Der Rechner berücksichtigt beides.
Wer muss AHV-Beiträge zahlen?
Erwerbstätige sind ab dem Jahr nach dem 17. Geburtstag AHV-pflichtig (ab 18). Obligatorisch für alle — auch für Nichterwerbstätige — ist es ab dem Jahr nach dem 20. Geburtstag (ab 21). Wer Lücken hat, etwa durch Jahre im Ausland, erhält später eine tiefere Rente.
Wie wirken sich Jahre im Ausland aus?
Wer Jahre im Ausland verbringt und nicht in die Schweizer AHV einzahlt, sammelt in dieser Zeit keine Beitragsjahre — es entstehen Lücken, die die spätere Rente senken. Für Expats lohnt sich darum ein Blick auf die ganze Beitragsbiografie, nicht nur auf die Schweizer Jahre.
Wie spielt die AHV mit der 2. und 3. Säule zusammen?
Die AHV ist die 1. Säule und deckt das Existenzminimum im Alter — sie ersetzt nur einen Teil deines früheren Einkommens. Die Pensionskasse (2. Säule) und die Säule 3a kommen dazu, um die Lücke zu schliessen. Erst alle drei Säulen zusammen zeigen, wie dein Ruhestand finanziell aussieht.
Ist die AHV-Rente steuerbar?
Ja. Die AHV-Rente ist als Einkommen vollständig steuerbar und muss in der Steuererklärung deklariert werden. Wie stark sie ins Gewicht fällt, hängt von deinem übrigen Einkommen und deiner Gemeinde ab.
Schaut FIN meine AHV-Situation mit mir an?
Ja. Wir gehen deine Beitragsbiografie und das Rechner-Ergebnis mit dir durch, ordnen es in dein Gesamtbild ein und sagen dir ehrlich, wo du stehst — gerade wenn du Jahre im Ausland warst oder Lücken vermutest.
Wie rechnet FIN ab?
Wir arbeiten transparent und honorarbasiert — vorab vereinbart, ohne Provisionen und ohne Produktverkauf. Du bekommst unabhängige Beratung, keinen Verkauf.
Reicht die AHV für meinen Ruhestand?
Die AHV deckt das Fundament, selten aber den ganzen gewohnten Lebensstandard. Ob es für deine Pläne reicht, hängt von Pensionskasse, Säule 3a und deinen Zielen ab. Genau dieses Gesamtbild planen wir mit dir — neutral und auf deine Zahlen gestützt.
Die AHV ist nur der Anfang.
Deine AHV-Rente sagt dir, was das Fundament hergibt. Ob das für deine Pläne reicht, zeigt erst das Gesamtbild: 1. Säule, Pensionskasse, Säule 3a und deine Steuern zusammengedacht.
FIN begleitet dich unabhängig — damit deine Entscheide auf deinen Zahlen beruhen, nicht auf einem Produkt.
Vorsorgeplanung
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AHV, Pensionskasse und Säule 3a zu einem klaren Plan verbinden — für den Ruhestand, den du dir vorstellst.
Wir rechnen durch, was AHV, 2. und 3. Säule zusammen ergeben, und planen, wie du Lücken schliesst und Kapital steuereffizient beziehst — damit deine Pensionierung in deinen Händen bleibt.
Steuerstrategie
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Vorausschauend planen, mehr sparen und sauber bleiben — nicht nur die Erklärung einreichen.
Ob Expat, selbstständig oder vor einem Umzug — FIN baut eine Steuerstrategie, die zu dir passt und über ein einzelnes Jahr hinausdenkt.
Anlagestrategie
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Eine klare Strategie, die zu deinen Zielen passt — mit dir im Zentrum, nicht der Bank.
FIN entwickelt Anlagestrategien rund um dein Leben, deine Ziele und Werte — ETFs, Fonds oder nachhaltige Kriterien, immer unabhängig.
Immobilien & Finanzierung
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Verstehe, was möglich und was clever ist bei der Schweizer Immobilienfinanzierung.
Ein Zuhause verankert deine Zukunft. FIN gibt dir die Struktur und den Überblick, um es ohne unnötigen Stress zu finanzieren.