Die Steuererklärung 2026 ist 2027 fällig
In der Schweiz reichst du die Steuererklärung immer für das Jahr ein, das gerade zu Ende gegangen ist. Die Steuererklärung für das Steuerjahr 2026 kommt deshalb Anfang 2027 zu dir. In den meisten Kantonen ist sie am 31. März 2027 fällig. In Zug und im Thurgau hast du bis 30. April Zeit.
Noch nicht alle Kantone haben ihre Unterlagen für die Steuererklärung 2026 veröffentlicht. Basel-Stadt hat seine Wegleitung 2026 publiziert, Zürich und Genf nennen eine Regel, die jedes Jahr gilt. Bei den übrigen Kantonen zeigt die Tabelle die Regel, die für die Steuererklärung 2025 galt; die genauen Daten 2026 stehen auf den Formularen, die Anfang 2027 verschickt werden. Alle Angaben: Stand Oktober 2026, Steuerjahr 2026.
Brauchst du nur den Link zum Gesuchsformular deines Kantons, findest du in unserem Steuertipp eine Liste der Online-Portale für die Fristverlängerung.
Fristen und Fristverlängerung in neun Kantonen
| Kanton | Frist Steuererklärung 2026 | Erste Verlängerung | Kosten | Weg |
|---|---|---|---|---|
| Zürich | 31. März 2027 (Regel für jedes Jahr) | Auf Gesuch, vor Ablauf der Frist. Mahnfristen sind nicht erstreckbar. | keine Gebühr publiziert | online beim Steueramt deiner Gemeinde |
| Zug | 30. April (Steuererklärung 2025: 30. April 2026; Datum 2026 mit den Formularen) | Gesuche bis 31. Dezember des Abgabejahres gelten ohne Antwort als bewilligt | gratis; darüber hinaus CHF 35 und Begründung | online |
| Genf | 31. März 2027 (Regel für jedes Jahr) | Vor Ablauf der Frist; ab November nur per Brief mit Begründung | CHF 20 bis 3 Monate, CHF 40 bis 5 Monate, CHF 60 darüber | Online-Steuerkonto, Telefon oder Brief |
| Basel-Stadt | 31. März 2027 (Wegleitung 2026) | gratis bis 30. September des Abgabejahres | CHF 40 für eine längere Frist | online in eSteuern.BS |
| Basel-Landschaft | 31. März (aufgedruckt auf der Steuererklärung) | zwei Monate über das aufgedruckte Datum hinaus, automatisch | gratis; CHF 40 für ein Gesuch über die zwei Monate hinaus | Online-Gesuch |
| Aargau | 31. März, Selbständigerwerbende 30. Juni (Steuererklärung 2025: Daten 2026; Daten 2026 mit den Formularen) | keine Mahnungen vor dem 30. Juni, bis dahin kein Gesuch nötig | Mahnungen kosten CHF 35 und CHF 50 | online mit dem Code auf der Steuererklärung |
| Schwyz | 31. März | auf Gesuch, vor dem 31. März 2027 | keine Gebühr publiziert | online unter efristen.sz.ch oder mit dem QR-Code auf der Steuererklärung |
| St. Gallen | 31. März (Einreichetermin auf Seite 1 der Steuererklärung; Formulare 2026 folgen Anfang 2027) | vor Ablauf der Frist und nur, wenn fällige Steuerrechnungen bezahlt sind | keine Gebühr publiziert | online |
| Thurgau | 30. April (Angabe der Gemeindesteuerämter) | begründetes Gesuch beim Steueramt deiner Gemeinde, vor Ablauf der Frist | keine Gebühr publiziert | online, wo die Gemeinde es anbietet, sonst schriftlich |
Abgabefristen und Fristverlängerung für die Steuererklärung 2026, einzureichen 2027. Wo ein Kanton die Daten 2026 noch nicht publiziert hat, zeigt die Zeile die Regel 2025 und weist das aus. «Keine Gebühr publiziert» heisst, dass der Kanton für eine gewöhnliche Fristverlängerung keine Gebühr nennt; das ist keine Garantie, dass sie gratis ist. Prüfe die Angaben vor dem Stichtag auf dem Portal deines Kantons.
Drei Arten, wie Kantone Fristen verlängern
Hinter den Details stecken bei den neun Kantonen drei Muster:
- Mehr Zeit, ohne zu fragen. Basel-Landschaft verlängert das aufgedruckte Datum von sich aus um zwei Monate. Der Aargau mahnt nicht vor dem 30. Juni. Zug bewilligt Gesuche bis Ende Jahr, ohne überhaupt zu antworten.
- Zuerst gratis, dann mit Gebühr. Basel-Stadt ist bis 30. September gratis und verlangt danach CHF 40. Basel-Landschaft verlangt CHF 40, sobald du mehr als die automatischen zwei Monate brauchst. In Zug brauchen Gesuche über den 31. Dezember hinaus eine Begründung und kosten CHF 35.
- Gebühr oder Begründung von Anfang an. Genf verlangt schon beim ersten Gesuch eine Gebühr, abgestuft nach Dauer. Der Thurgau erwartet ein begründetes Gesuch an die Gemeinde.
Zürich, Schwyz und St. Gallen lassen sich keinem Muster sauber zuordnen, weil sie für eine gewöhnliche Fristverlängerung keine Gebühr publizieren. St. Gallen knüpft die Verlängerung an eine Bedingung, die du kennen solltest: Sie wird nur gewährt, wenn deine fälligen Steuerrechnungen bezahlt sind.
Auch wo du das Gesuch stellst, ist verschieden. In Zürich und im Thurgau ist das Steueramt deiner Wohngemeinde zuständig; die Stadt Zürich etwa hat dafür ein eigenes Online-Formular. In Basel-Stadt läuft alles über das kantonale Portal eSteuern.BS, in Schwyz über efristen.sz.ch. Eine Begründung brauchst du in den meisten Kantonen nicht. Ausnahmen sind Genf ab November, Zug für Gesuche über den 31. Dezember hinaus und der Thurgau, der immer ein begründetes Gesuch erwartet. Basel-Stadt verlangt zudem für eine Verlängerung über das Abgabejahr hinaus triftige Gründe und eine angemessene Vorauszahlung.
Beispiel: dieselbe Verspätung in drei Kantonen
Elena arbeitet in Genf und hat ein Depot bei einem ausländischen Broker. Dessen Steuerauszug trifft erst Ende März ein, deshalb braucht sie für ihre Steuererklärung 2026 Zeit bis Ende Juli 2027, rund vier Monate. Sie beantragt die Verlängerung Anfang März in ihrem Online-Steuerkonto. Genf verlangt CHF 40, weil die Verlängerung länger als drei, aber kürzer als fünf Monate ist.
Hätte Elena in Basel-Stadt gewohnt, wäre dieselbe Verlängerung gratis gewesen, weil sie vor dem 30. September endet. In Schwyz hätte sie das Gesuch vor dem 31. März 2027 unter efristen.sz.ch stellen müssen; eine Gebühr nennt der Kanton dafür nicht.
Was eine Fristverlängerung nicht abdeckt
Eine Fristverlängerung verschiebt das Datum, bis zu dem du die Steuererklärung einreichst. Sie verschiebt nicht jede andere Frist im Steuerjahr. Vier davon werden oft verwechselt:
- Fristen in einer Mahnung. Hat das Steueramt bereits gemahnt, ist das Datum darin verbindlich. Zürich sagt ausdrücklich, dass Mahnfristen nicht erstreckbar sind.
- Der Antrag auf ordentliche Veranlagung, wenn du quellenbesteuert bist. Willst du freiwillig eine Steuererklärung einreichen, um Abzüge wie die Säule 3a geltend zu machen, muss der Antrag bis 31. März des Folgejahres beim Steueramt sein. Diese Frist steht im Bundesrecht und lässt sich nicht verlängern.
- Das Verlangen der Formulare, wenn die Steuererklärung für dich Pflicht ist. Überschreiten dein Vermögen oder deine Einkünfte ohne Quellensteuer die Schwelle deines Kantons, musst du das Formular bis zum selben 31. März verlangen. Unser Beitrag zur nachträglichen ordentlichen Veranlagung in den Kantonen zeigt die Schwellen je Kanton.
- Die Einsprachefrist. Ist deine Veranlagung da, hast du 30 Tage Zeit für eine Einsprache, wenn etwas nicht stimmt. Auch diese Frist lässt sich nicht verlängern.
Was passiert, wenn du nichts tust
Kommen weder Steuererklärung noch Fristgesuch, läuft das Verfahren in jedem Kanton nach demselben Muster. Zuerst schickt dir das Steueramt eine Mahnung mit einer neuen, kurzen Frist. Manche Kantone verlangen dafür eine Gebühr: Im Aargau kostet die erste Mahnung CHF 35, die zweite CHF 50. Verstreicht auch die Mahnfrist, veranlagt dich das Amt nach Ermessen.
Bei einer Ermessensveranlagung schätzt das Steueramt dein Einkommen und Vermögen selbst, gestützt auf Erfahrungszahlen, die Entwicklung deines Vermögens und deinen Lebensaufwand. Die Schätzung fällt selten tief aus. Anfechten kannst du sie danach nur noch, wenn du nachweist, dass sie offensichtlich unrichtig ist, und das gibt mehr Arbeit als die Steuererklärung selbst. Dazu kommt: Wer trotz Mahnung keine Steuererklärung einreicht, riskiert eine Busse bis CHF 1'000, in schweren Fällen oder im Wiederholungsfall bis CHF 10'000.
Die häufigsten Gründe für eine verspätete oder unvollständige Steuererklärung beschreibt unser Beitrag zu den häufigen Fehlern in der Schweizer Steuererklärung.
Checkliste für die Steuererklärung 2026
- Notier dir die Frist deines Kantons und ob Verlängerungen automatisch, gratis oder kostenpflichtig sind.
- Sammle Lohnausweise, Bescheinigungen der Säule 3a und der Pensionskasse sowie die Jahresauszüge aller Banken und Broker, auch der Konten im Ausland.
- Weisst du schon, dass es knapp wird, beantrag die Verlängerung vor Ablauf der ursprünglichen Frist.
- Bist du quellenbesteuert, prüf bis Mitte März, ob du einreichen musst oder willst: Beide Anträge sind am 31. März 2027 fällig.
- In St. Gallen bezahlst du offene Steuerrechnungen, bevor du mehr Zeit verlangst.
- Vergleich die Veranlagung sofort mit deiner Steuererklärung, wenn sie eintrifft; die Einsprachefrist von 30 Tagen läuft ab Zustellung.
Jeder Fall ist anders, die Fristen sind es nicht
Die Daten in diesem Beitrag gelten für die Steuererklärung 2026. Kantone können ihre Regeln von Jahr zu Jahr ändern, und einige veröffentlichen die definitiven Daten erst mit den Formularen. Verbindlich für deine eigene Steuererklärung sind das Formular selbst und die Website deines Kantons, etwa die Zürcher Seite zur Steuererklärung, die Genfer Seite zur Fristverlängerung, die Wegleitung Basel-Stadt 2026, die Aargauer Seite zum Einreichen, der Schwyzer Online-Schalter für die Fristerstreckung und die St. Galler Seite zur Fristverlängerung. Dieser Beitrag gibt einen Überblick; er ersetzt keine individuelle Beratung.
Was sich verallgemeinern lässt: Teuer ist selten die späte Steuererklärung. Teuer sind eine Ermessensveranlagung, ein verpasster 31. März als quellenbesteuerte Person oder eine Einsprachefrist, die unbemerkt abläuft. Willst du den Papierkram abgeben, erstellt FIN deine Steuererklärung zum Pauschalpreis und behält die Fristen für dich im Blick.