Kinder, getrennte Haushalte, Unterhaltsbeiträge – und viele kantonale Unterschiede.
Die Schweiz zeigt auch im Bereich der Unterhaltsbeiträge und Kinderabzüge grosse Unterschiede zwischen den Kantonen.
Für getrennt lebende oder geschiedene Eltern kann die Navigation durch diese Regelungen schnell zur Herausforderung werden. FIN schafft Klarheit – und zeigt dir, worauf du achten musst, um deine steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.
Wichtige Unterlagen
Für die erstmalige Deklaration von Unterhaltsbeiträgen ist es unerlässlich, eine Kopie des Scheidungs- oder Trennungsurteils bzw. der Trennungsvereinbarung beizulegen. Dies gilt sowohl für den Erhalt als auch für den Abzug von Unterhaltsbeiträgen.
Praxis-Tipp:
Digitale Belege direkt mit dem Smartphone erfassen – etwa über Smart eTax.
So hast du alles sicher, geordnet und jederzeit griffbereit.
Kinderabzüge: Kantonale Unterschiede im Überblick
| Kanton | Kinderabzug | Max. Kinderbetreuungsabzug | Besonderheiten / Bedingungen |
|---|---|---|---|
| Zug | CHF 12’000 (minderjährig / in Ausbildung) | CHF 10’100 (Kanton), CHF 25’000 (Bund) | Kind <14 J., gleicher Haushalt, Kosten im Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit; Konkubinatspaare: halber Abzug pro Elternteil |
| Aargau | CHF 7’100 (bis 14 J.), CHF 9’100 (bis 18 J.), CHF 11’100 (in Ausbildung) | CHF 10’000 pro Kind | Betreuungsperson >16 J., Kosten nachweisbar, Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit |
| Luzern | CHF 6’700 (Kinder <6 J.), CHF 7’200 (ab 6 J.), CHF 12’500 (auswärtige Ausbildung) | CHF 25’000 pro Kind | Kind <14 J., im Haushalt, Kosten infolge Berufstätigkeit oder Ausbildung |
| St. Gallen | CHF 7’200 (nicht schulpflichtig), CHF 10’200 (in Ausbildung) | CHF 25’000 pro Kind | Zusätzlich bis CHF 13’000 für Ausbildungskosten; Kind <14 J., Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit |
| Zürich | CHF 9’000 (minderjährig oder in Erstausbildung), CHF 4’500 (ohne Unterhaltszahlung) | CHF 10’100 (Kanton), CHF 25’000 (Bund) | Kind <14 J., gleicher Haushalt; Konkubinatspaare: halber Abzug pro Elternteil |
| Thurgau | CHF 7’000 (Kinder), CHF 8’000 (16–19 J.), CHF 10’000 (20–25 J.) | 75% der Kosten, max. CHF 10’100 pro Kind | Kind <14 J., im gleichen Haushalt, Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit |
| Schwyz | CHF 30’000 pro Kind | CHF 6’000 (Kanton), CHF 25’000 (Bund) | Zusätzlicher Abzug CHF 6’300 für Alleinerziehende; Einkommensgrenze Kind: CHF 24’000 |
| Basel-Landschaft | Minderjährige, erwerbsunfähige oder in Ausbildung stehende Kinder | CHF 10’000 pro Kind | Bei gemeinsamer elterlicher Sorge: je Elternteil halber Abzug (Bund); kein Abzug, wenn Kind nicht im gemeinsamen Haushalt lebt |
| Bern | Bis 18 J. abziehbar; Unterstützungsabzug für volljährige Kinder in Ausbildung | CHF 10’100 (Bund), CHF 12’000 (Kanton) | Abzug für Alleinstehende (CHF 2’400) + Kinderhaushaltsabzug (CHF 1’200 pro Kind); besondere Regeln für getrennte oder verheiratete Eltern mit eigenem Haushalt |
| Graubünden | CHF 6’200 (Vorschulalter), CHF 9’300 (minderjährig/in Ausbildung), CHF 18’600 (auswärtig) | CHF 10’300 (Kanton), CHF 25’000 (Bund) | Kind <14 J., Kosten im Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit |
Hinweis:
Jeder Kanton legt eigene Grenzwerte und Bedingungen fest – prüfe die kantonale Wegleitung, um den korrekten Abzug geltend zu machen.
Kinderabzug auf Bundesebene
Zusätzlich zu den kantonalen Abzügen gibt es auf Bundesebene einheitliche Kinderabzüge, die unabhängig von der Wohnsituation gelten.
Diese sind weniger komplex und bieten einen einheitlichen Abzug pro Kind, zusätzlich zu den kantonalen Beträgen.
Wichtigkeit der korrekten Dokumentation
Eine vollständige und korrekte Dokumentation ist Voraussetzung, um Kinderabzüge oder Unterhaltsleistungen steuerlich geltend zu machen.
Das brauchst du:
- Scheidungs- oder Trennungsurteil / Vereinbarung
- Nachweise zu Unterhaltszahlungen
- Rechnungen und Belege zu Betreuungskosten
- Ausbildungsnachweise der Kinder (bei volljährigen Kindern)
Digital-Tipp:
Du kannst alle Unterlagen digital erfassen, sicher speichern und direkt mit deiner Treuhand teilen.
Bleib informiert
Die Steuerlandschaft in der Schweiz ist dynamisch und ändert sich regelmässig.
Informiere dich daher laufend über aktuelle Regelungen – oder lass dich von einem unabhängigen Partner wie FIN begleiten. So stellst du sicher, dass du alle steuerlichen Vorteile ausschöpfst, die dir zustehen.
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