
Quellensteuer in der Schweiz
Steuererklärung mit Schweizer B-Bewilligung
Was du als B-Bewilligungsinhaber:in in der Schweiz steuerlich wissen solltest — Klarheit gewinnen. Überraschungen vermeiden. Einfach erklärt.
Wenn du in der Schweiz arbeitest und eine B-Aufenthaltsbewilligung besitzt, wird dein Lohn an der Quelle besteuert. Unser Rechner prüft, ob du eine Steuererklärung einreichen musst, kannst oder nicht solltest.
Die Frist zur Einreichung einer nachträglichen Steuererklärung für Privatpersonen ist der 31. März des Folgejahres.
Mehr zur Fristverlängerung→Klarheit statt Komplexität.
Unser Prinzip ist einfach: Jede:r verdient finanzielle Klarheit und echte Orientierung bei den Schweizer Steuern.
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Was ist die Quellensteuer – und für wen gilt sie?
Wenn du in der Schweiz arbeitest und eine B-Aufenthaltsbewilligung besitzt, wird dein Lohn an der Quelle besteuert – das nennt sich Quellensteuer.
Dein Arbeitgeber zieht die Steuer direkt vom Lohn ab und überweist sie an die kantonale Steuerverwaltung. Erhältst du auch Mitarbeiteraktien, gelten besondere Regeln – lies dazu, wie du RSUs in der Schweiz versteuerst.
B-Bewilligungs-Rechner
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Steuerspartipp:
Wohnst du in einer Gemeinde mit tieferem Steuersatz als deine Quellensteuer, kannst du mit einer Steuererklärung zu viel bezahlte Steuern zurückfordern.
Prüfe, ob du eine Steuererklärung einreichen musst.
Bonus, Zuzug oder mehrere Arbeitgeber? So zählst du richtig
Zähle alles aus deiner Anstellung im Steuerjahr zusammen: Monatslohn, 13. Monatslohn, Bonus, Provisionen, Überstunden, Naturalleistungen (z.B. Geschäftsauto privat), Vorteile aus Mitarbeiteraktien oder Optionen sowie Taggelder von Kranken-, Unfall- oder Arbeitslosenversicherung.
Mehrere Arbeitgeber: In der Regel zählst du die Löhne zusammen. Verheiratet: Die Grenze von CHF 120’000 gilt für jede Person einzeln, gib den höheren Lohn ein.
Zu- oder Wegzug während des Jahres: Rechne deinen regelmässigen Lohn auf 12 Monate hoch und zähle einmalige Zahlungen wie einen Bonus einmal dazu. Beispiel: Zuzug am 1. Juli, CHF 9’000 pro Monat und Bonus CHF 15’000 ergibt CHF 9’000 × 12 + CHF 15’000 = CHF 123’000, also über der Grenze.
Stellenwechsel innerhalb der Schweiz: In der Regel wird nichts hochgerechnet, du zählst die tatsächlichen Löhne zusammen.
So läuft es in deinem Kanton: Zürich · Zug · Schwyz · Basel-Stadt · Basel-Landschaft · Aargau · St. Gallen · Thurgau · Genf
Fragen zur B-Bewilligung?
Hier findest du klare Antworten.
Das möchten B-Bewilligungsinhaber:innen in der Schweiz oft wissen, bevor sie eine Steuererklärung einreichen.
Wann ist eine Steuererklärung mit B-Bewilligung Pflicht?
Als B-Bewilligungsinhaber:in bist du in folgenden Fällen zur Einreichung einer Schweizer Steuererklärung verpflichtet: (1) dein Bruttoeinkommen beträgt CHF 120’000 pro Jahr oder mehr; (2) dein steuerbares Reinvermögen (Sparguthaben und Wertschriften weltweit nach Abzug der Schulden) erreicht die Schwelle deines Kantons; (3) du beziehst nicht quellenbesteuertes Einkommen wie Dividenden, Mieteinnahmen oder Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit; oder (4) du bist mit einer Person verheiratet, die eine C-Bewilligung oder den Schweizer Pass besitzt. In allen anderen Fällen deckt die Quellensteuer deine Steuerpflicht ab, eine freiwillige Einreichung kann sich dennoch lohnen.
Was ist die Quellensteuer und für wen gilt sie?
Mit einer B-Aufenthaltsbewilligung zieht dein Arbeitgeber die Steuer direkt vom Lohn ab und überweist sie an die kantonale Steuerverwaltung. Das nennt sich Quellensteuer. Sie ist das Standard-Steuerregime für die meisten Expats in der Schweiz und deckt Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern in einem einzigen Abzug ab.
Bin ich von der Steuererklärung befreit, wenn ich unter CHF 120k verdiene?
Nicht unbedingt. Die Schwelle von CHF 120’000 ist zwar eine gängige Faustregel, aber du musst trotzdem eine Steuererklärung einreichen, wenn du zusätzliche Einkünfte (z.B. Dividenden oder Mieteinnahmen) oder steuerbares Reinvermögen (Sparguthaben und Investitionen nach Abzug der Schulden) ab der Schwelle deines Wohnkantons besitzt. Die 120k-Grenze ist ein Mythos: Die Pflicht zur Steuererklärung greift oft deutlich darunter.
Welche Risiken drohen, wenn ich eine Pflicht-Steuererklärung nicht einreiche?
Wer die Einreichung versäumt, riskiert Bussen, Verzugszinsen und Ermessensveranlagungen durch das Steueramt. Zudem kann sich ein Versäumnis negativ auf deinen Aufenthaltsstatus (C-Bewilligung) und künftige Einbürgerungsgesuche auswirken, da die Schweizer Behörden deine Steuerhistorie prüfen.
Kann ich freiwillig einreichen, um Quellensteuer zurückzuholen?
Ja, über das NOV-Verfahren (Nachträgliche ordentliche Veranlagung). Damit kannst du Abzüge wie Säule 3a (im Rechner siehst du, wie viel das bringt), Pensionskasseneinkäufe, Berufsauslagen, Kinderbetreuung, Weiterbildung und Schuldzinsen geltend machen — Abzüge, die in der Standard-Quellensteuer nicht enthalten sind.
Wenn ich einmal freiwillig einreiche, bin ich danach dauerhaft gebunden?
Ja. Sobald du das NOV-Verfahren wählst, musst du auch in allen Folgejahren eine Steuererklärung einreichen — unabhängig davon, wie sich deine Situation verändert. Lass dich vorher beraten, bevor du diesen Schritt gehst.
Wann ist die Frist für die Steuererklärung mit B-Bewilligung?
Die Frist für die Einreichung einer nachträglichen oder freiwilligen Steuererklärung ist der 31. März des Folgejahres. Fristverlängerungen sind in den meisten Kantonen auf Antrag möglich. Auch für eine Neuberechnung der Quellensteuer gilt der 31. März; danach ist eine Rückforderung nicht mehr möglich.
Muss ich mit einer B-Bewilligung unter CHF 120k eine Steuererklärung einreichen?
Nicht immer, aber öfter, als die meisten Expats vermuten. Auch unter CHF 120’000 kannst du zur Einreichung verpflichtet sein, wenn dein steuerbares Reinvermögen die kantonale Schwelle erreicht (z.B. mindestens CHF 80’000 in Zürich für Ledige oder CHF 150’000 in Bern) oder wenn du nicht quellenbesteuertes Einkommen wie Dividenden, Mieteinnahmen oder selbstständige Einkünfte hast. Unser Rechner oben prüft die publizierten Regeln für deinen Kanton.
Gelten in allen Kantonen dieselben Regeln?
Nein. Jeder Kanton setzt eigene Schwellen für steuerbares Vermögen und nicht quellenbesteuertes Einkommen fest. Einige Kantone nennen gar keinen Betrag, zum Beispiel Freiburg, St. Gallen, Thurgau oder die Waadt; dort muss deine Situation individuell geprüft werden. Genf nennt nur für Einkünfte ohne Quellensteuer einen Betrag (ab CHF 3’000), das Vermögen wird individuell geprüft. Was in Zug freiwillig ist, kann in Zürich beim gleichen Einkommen Pflicht sein, deshalb ist die Prüfung deines Wohnkantons entscheidend.
Welche Schweizer Steuerpflichten gelten für Expats mit B-Bewilligung?
Als Expat mit B-Aufenthaltsbewilligung wird dein Lohn an der Quelle besteuert (Quellensteuer), was deine Grund-Einkommenssteuerpflicht abdeckt. Darüber hinaus kannst du weiteren Pflichten unterliegen: nachträgliche Steuererklärung bei Überschreiten der Schwellen, Deklaration von weltweiten Vermögenswerten und nicht quellenbesteuertem Einkommen, und — für viele Expats vorteilhaft — freiwillige Einreichung, um Abzüge für Säule 3a, Pensionskasseneinkäufe oder Krankenkassenprämien zurückzuholen.
Ich bin mit einer Person mit C-Bewilligung oder Schweizer Pass verheiratet — muss ich einreichen?
Ja. Wer mit einer Person mit C-Aufenthaltsbewilligung oder Schweizer Bürgerrecht verheiratet ist, unterliegt automatisch der ordentlichen Veranlagung. Die Quellensteuer gilt für dich nicht mehr und du musst jährlich eine vollständige Steuererklärung einreichen — unabhängig vom Einkommen.
Kann ich die Quellensteuer auch ohne vollständige Steuererklärung korrigieren?
Nur bei Berechnungsfehlern. Seit 2021 kannst du Abzüge wie Säule 3a, Pensionskasseneinkäufe, Kinderbetreuungskosten oder Weiterbildung nur noch über die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) geltend machen. Den Antrag stellst du bis 31. März des Folgejahres; er ist unwiderruflich und gilt jedes Jahr bis zum Ende der Quellensteuerpflicht. Eine Neuberechnung der Quellensteuer korrigiert nur Fehler in der Berechnung selbst, etwa einen falschen Tarifcode oder einen falschen Bruttolohn, und ist ebenfalls bis 31. März zu verlangen. FIN prüft mit dir, ob sich eine NOV lohnt, bevor du den Antrag stellst.
Wie funktioniert der B-Bewilligungs-Rechner?
Gib deinen Kanton, Zivilstand, Bruttolohn, Vermögen nach Abzug der Schulden und weitere Einkünfte ohne Quellensteuer ein. Der Rechner gleicht deine Angaben mit den offiziellen kantonalen Schwellen ab und zeigt, ob du eine Steuererklärung einreichen musst, kannst oder ob eine individuelle Klärung notwendig ist.
Was zählt zum "Vermögen nach Abzug der Schulden"?
Der Rechner verwendet dein Reinvermögen: Bankkonten, Wertschriften und andere Finanzanlagen weltweit nach Abzug der Schulden wie Hypothek oder Darlehen. Ob Liegenschaften im Ausland zählen, hängt vom Kanton ab. In Bern zum Beispiel macht eine Liegenschaft im Ausland mit einem amtlichen Wert ab CHF 300’000 die Steuererklärung zur Pflicht.
Was zählt zu den "weiteren Einkünften ohne Quellensteuer"?
Dazu gehören alle Einkünfte, die nicht über deinen Arbeitgeber besteuert werden: Mieteinnahmen, Dividenden, selbstständige Tätigkeit, ausländische Renten oder Kapitalgewinne aus Schweizer Immobilien.
Was bedeutet "individuelle Klärung notwendig"?
Einige Kantone nennen keinen festen Betrag, zum Beispiel St. Gallen oder Thurgau. Andere wie Zug, Schwyz, Uri, Glarus oder der Aargau messen das steuerbare Vermögen oder das Vermögen nach Sozialabzügen, nicht dein Vermögen nach Schulden, wie du es hier eingibst. Erreicht dein Vermögen ihre Grenze, kann der Rechner nicht sicher sagen, ob du eine Steuererklärung einreichen musst. In diesen Fällen wird deine Pflicht einzeln beurteilt, unsere Berater:innen helfen dir dabei.
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