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Expat-Wohnkosten im Kanton Zürich: was gilt und worauf du achten musst

Worum es geht

Wer für einige Jahre in die Schweiz entsandt wird, zahlt oft doppelt: Die Wohnung im Ausland läuft weiter, dazu kommt eine zweite hier. Das Steuerrecht kennt dafür einen eigenen Abzug – die besonderen Berufskosten von Expatriates. Wie er grundsätzlich funktioniert, haben wir im Grundlagenbeitrag erklärt. Hier geht es um den Kanton Zürich.

Wer als Expatriate gilt

Bevor die kantonale Ebene überhaupt eine Rolle spielt, muss die Grundvoraussetzung erfüllt sein. Art. 1 Abs. 1 ExpaV erfasst zwei Personengruppen: leitende Angestellte sowie Spezialistinnen und Spezialisten mit besonderer beruflicher Qualifikation, die von ihrem ausländischen Arbeitgeber vorübergehend in die Schweiz entsandt werden. Nicht jede Person, die befristet in die Schweiz kommt, erfüllt das.

Was «vorübergehend» bedeutet, sagt Art. 1 Abs. 2 ExpaV: eine auf höchstens fünf Jahre befristete Erwerbstätigkeit. Und nach Art. 1 Abs. 3 ExpaV fällt die Abziehbarkeit in jedem Fall dahin, wenn die befristete durch eine dauernde Erwerbstätigkeit abgelöst wird – auch wenn die fünf Jahre noch nicht ausgeschöpft sind.

Die Rechtsgrundlage im Kanton Zürich

Für die Kantons- und Gemeindesteuern ist § 26 Abs. 1 lit. c StG massgebend – die Norm zu den übrigen für die Berufsausübung erforderlichen Kosten. Die besonderen Berufskosten von Expatriates werden durch die Expatriates-Verordnung des Bundes konkretisiert, die unmittelbar für die direkte Bundessteuer gilt.

Zürich publiziert die eigene Praxis: Richtlinien des kantonalen Steueramtes zu Expatriates (ZStB 26.2, ehemals 17/301) (Erlass vom 17. Februar 2021, gültig ab Steuerperiode 2021). Damit lässt sich vorab nachlesen, wie der Kanton den Abzug prüft.

Wie Zürich den Abzug handhabt

Zürich gehört zu den am klarsten dokumentierten Kantonen. Die Richtlinie regelt den persönlichen Anwendungsbereich, die Wohnkosten, Umzugs- und Schulkosten, die Behandlung von Arbeitgebervergütungen und die Pauschale von 1’500 Franken pro Monat. Weil Zürich eine eigene Praxis zu § 26 Abs. 1 lit. c StG publiziert hat, braucht es hier keine Herleitung über Umwege – der Kanton sagt selbst, wie er den Abzug behandelt.

Beispiel: das volle Jahr

Eine Bereichsleiterin wird für drei Jahre nach Zürich entsandt und mietet eine 3,5-Zimmer-Wohnung: 4’200 Franken Nettomietzins plus 260 Franken Nebenkosten. Ihre Wohnung im Ausland behält sie und vermietet sie nicht.

  • Effektive Wohnkosten: 4’200 × 12 = 50’400 Franken, sofern der Mietzins als angemessen anerkannt wird
  • Nicht abzugsfähig: 260 × 12 = 3’120 Franken Wohnnebenkosten
  • Pauschale: 18’000 Franken – sie deckt Wohn-, Umzugs- und Reisekosten zusammen ab

Zürich spricht von angemessenen Wohnkosten, veröffentlicht dazu aber – anders als Basel-Stadt – keine feste Franken- oder Prozentgrenze. Für den Vergleich mit der Pauschale zählen deshalb sämtliche effektiv abzugsfähigen Kosten, nicht nur die Monatsmiete.

Worauf du in Zürich besonders achten solltest

Zürich regelt Quellensteuer und ordentliche Veranlagung ausdrücklich unterschiedlich. Im Quellensteuerverfahren kann die Pauschale von 1’500 Franken bereits beim massgebenden Bruttolohn berücksichtigt werden – dafür musst du dem Arbeitgeber die Beibehaltung der ausländischen Wohnstätte für den Eigengebrauch nachweisen. Höhere effektive Kosten laufen anschliessend über das dafür vorgesehene Veranlagungsverfahren.

Unabhängig vom Kanton sind es fast immer dieselben Punkte, die den Abzug kosten: die Bruttomiete statt des Nettomietzinses deklariert, die falsche Bestimmung der Verordnung zitiert, bei Zuzug oder Wegzug mitten im Jahr die Satzbestimmung übersehen, oder die Wohnung im Ausland nicht dokumentiert. Die Details dazu stehen im Grundlagenbeitrag, und was für Reise- und Umzugskosten gilt, im Beitrag dazu.

Wer die Kosten getragen hat, ist entscheidend

Entscheidend ist, wer die Kosten wirtschaftlich trägt und wie eine allfällige Arbeitgebervergütung steuerlich behandelt wird. Eine effektive Rückerstattung gegen Belege schliesst einen zusätzlichen Abzug grundsätzlich aus. Bei einer pauschalen Vergütung, die im Lohnausweis zum steuerbaren Bruttolohn hinzugerechnet wird, bleibt ein Abzug dagegen möglich.

Jeder Fall ist anders – das Potenzial ist es meistens nicht

Ob und in welcher Höhe du abziehen kannst, hängt an deiner Situation: an der Ausgestaltung der Entsendung, am Arbeitsvertrag, an der Wohnsituation im Ausland und daran, wer die Kosten tatsächlich getragen hat. Dieser Beitrag beschreibt die Grundsätze und ein vereinfachtes Beispiel; er ersetzt keine individuelle Beratung. Was sich verallgemeinern lässt: Bei befristeten Entsendungen bleibt regelmässig Potenzial liegen – ein zweiter Blick lohnt sich fast immer.

Die Serie: Expat-Wohnkosten in den anderen Kantonen

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Abzug für Wohnkosten im Kanton Zürich?

Geltend gemacht werden können die angemessenen Wohnkosten in der Schweiz, also der Nettomietzins; Wohnnebenkosten und Einrichtungskosten sind ausgeschlossen. Alternativ kann bei erfüllten Voraussetzungen ein Pauschalabzug von 1'500 Franken pro Monat beansprucht werden. Diese Pauschale ersetzt aber nicht nur die Wohnkosten, sondern auch die Umzugs- sowie Hin- und Rückreisekosten. Für den Vergleich zählt deshalb die Summe aller effektiv abzugsfähigen Kosten, nicht allein die Monatsmiete. Qualifizierende Schulkosten sind von der Pauschale nicht erfasst.

Welche Gesetzesgrundlage gilt in Zürich?

Für die Kantons- und Gemeindesteuern ist § 26 Abs. 1 lit. c StG massgebend – die Norm zu den übrigen für die Berufsausübung erforderlichen Kosten. Die besonderen Berufskosten von Expatriates werden durch die Expatriates-Verordnung des Bundes konkretisiert, die unmittelbar für die direkte Bundessteuer gilt.

Was, wenn der Abzug gestrichen wird?

Dann läuft eine Einsprachefrist ab Zustellung der Veranlagung, und sie lässt sich nicht verlängern. Prüfe zuerst, wie dieselbe Position bei der direkten Bundessteuer behandelt wurde. Eine unterschiedliche Behandlung bei Bund und Kanton ist ein starker Ansatzpunkt für die Begründung – sie bedeutet aber nicht automatisch, dass die kantonale Veranlagung falsch ist.

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