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Expat-Wohnkosten im Kanton Thurgau: was gilt und worauf du achten musst

Worum es geht

Wer für einige Jahre in die Schweiz entsandt wird, zahlt oft doppelt: Die Wohnung im Ausland läuft weiter, dazu kommt eine zweite hier. Das Steuerrecht kennt dafür einen eigenen Abzug – die besonderen Berufskosten von Expatriates. Wie er grundsätzlich funktioniert, haben wir im Grundlagenbeitrag erklärt. Hier geht es um den Kanton Thurgau.

Wer als Expatriate gilt

Bevor die kantonale Ebene überhaupt eine Rolle spielt, muss die Grundvoraussetzung erfüllt sein. Art. 1 Abs. 1 ExpaV erfasst zwei Personengruppen: leitende Angestellte sowie Spezialistinnen und Spezialisten mit besonderer beruflicher Qualifikation, die von ihrem ausländischen Arbeitgeber vorübergehend in die Schweiz entsandt werden. Nicht jede Person, die befristet in die Schweiz kommt, erfüllt das.

Was «vorübergehend» bedeutet, sagt Art. 1 Abs. 2 ExpaV: eine auf höchstens fünf Jahre befristete Erwerbstätigkeit. Und nach Art. 1 Abs. 3 ExpaV fällt die Abziehbarkeit in jedem Fall dahin, wenn die befristete durch eine dauernde Erwerbstätigkeit abgelöst wird – auch wenn die fünf Jahre noch nicht ausgeschöpft sind.

Die Rechtsgrundlage im Kanton Thurgau

Für die Kantons- und Gemeindesteuern ist § 29 Ziff. 3 StG massgebend – die Norm zu den übrigen für die Berufsausübung erforderlichen Kosten. Die besonderen Berufskosten von Expatriates werden durch die Expatriates-Verordnung des Bundes konkretisiert, die unmittelbar für die direkte Bundessteuer gilt.

Thurgau publiziert die eigene Praxis: Thurgauer Steuerpraxis StP 29 Nr. 16, «Besondere Berufsauslagen Expatriates» (Stand Juli 2024). Damit lässt sich vorab nachlesen, wie der Kanton den Abzug prüft.

Wie Thurgau den Abzug handhabt

Der Thurgau hat die Praxis in der Steuerpraxis-Sammlung publiziert und im Juli 2024 nachgeführt – damit ist sie eine der aktuellsten der Serie. Sie hält ausdrücklich fest, dass die Pauschale von 1’500 Franken pro Monat die Wohn-, Reise- und Umzugskosten abdeckt, nicht aber die Schulkosten, und dass die ausländische Wohnstätte nachgewiesen werden muss.

Beispiel: mit Kindern an einer Privatschule

Eine entsandte Familie wohnt im Thurgau für 2’300 Franken netto plus 180 Franken Nebenkosten. Die beiden Kinder besuchen eine fremdsprachige Privatschule, weil die öffentlichen Schulen keinen adäquaten Unterricht anbieten: 16’000 Franken im Jahr.

  • Effektive Wohnkosten: 2’300 × 12 = 27’600 Franken
  • Oder Pauschale: 18’000 Franken für Wohnen, Reise und Umzug
  • Schulkosten: 16’000 Franken zusätzlich abzugsfähig, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und die Kosten nachgewiesen werden

Die Schulkosten stehen ausserhalb der Pauschale – aber nicht ausserhalb der Voraussetzungen. Verlangt wird insbesondere, dass die öffentlichen Schulen keinen adäquaten Unterricht anbieten – so der Wortlaut der Verordnung und der Thurgauer Praxis; Verpflegung, Transport und Betreuung zählen nicht dazu.

Worauf du in Thurgau besonders achten solltest

Halte den Miet- oder Eigentumsnachweis der Wohnung im Ausland bereit und dokumentiere, dass sie nicht vermietet war. Die Thurgauer Praxis verlangt diesen Nachweis ausdrücklich – auch dann, wenn du nur die Pauschale beanspruchst.

Unabhängig vom Kanton sind es fast immer dieselben Punkte, die den Abzug kosten: die Bruttomiete statt des Nettomietzinses deklariert, die falsche Bestimmung der Verordnung zitiert, bei Zuzug oder Wegzug mitten im Jahr die Satzbestimmung übersehen, oder die Wohnung im Ausland nicht dokumentiert. Die Details dazu stehen im Grundlagenbeitrag, und was für Reise- und Umzugskosten gilt, im Beitrag dazu.

Wer die Kosten getragen hat, ist entscheidend

Entscheidend ist, wer die Kosten wirtschaftlich trägt und wie eine allfällige Arbeitgebervergütung steuerlich behandelt wird. Eine effektive Rückerstattung gegen Belege schliesst einen zusätzlichen Abzug grundsätzlich aus. Bei einer pauschalen Vergütung, die im Lohnausweis zum steuerbaren Bruttolohn hinzugerechnet wird, bleibt ein Abzug dagegen möglich.

Jeder Fall ist anders – das Potenzial ist es meistens nicht

Ob und in welcher Höhe du abziehen kannst, hängt an deiner Situation: an der Ausgestaltung der Entsendung, am Arbeitsvertrag, an der Wohnsituation im Ausland und daran, wer die Kosten tatsächlich getragen hat. Dieser Beitrag beschreibt die Grundsätze und ein vereinfachtes Beispiel; er ersetzt keine individuelle Beratung. Was sich verallgemeinern lässt: Bei befristeten Entsendungen bleibt regelmässig Potenzial liegen – ein zweiter Blick lohnt sich fast immer.

Die Serie: Expat-Wohnkosten in den anderen Kantonen

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Abzug für Wohnkosten im Kanton Thurgau?

Geltend gemacht werden können die angemessenen Wohnkosten in der Schweiz, also der Nettomietzins; Wohnnebenkosten und Einrichtungskosten sind ausgeschlossen. Alternativ kann bei erfüllten Voraussetzungen ein Pauschalabzug von 1'500 Franken pro Monat beansprucht werden. Diese Pauschale ersetzt aber nicht nur die Wohnkosten, sondern auch die Umzugs- sowie Hin- und Rückreisekosten. Für den Vergleich zählt deshalb die Summe aller effektiv abzugsfähigen Kosten, nicht allein die Monatsmiete. Qualifizierende Schulkosten sind von der Pauschale nicht erfasst.

Welche Gesetzesgrundlage gilt in Thurgau?

Für die Kantons- und Gemeindesteuern ist § 29 Ziff. 3 StG massgebend – die Norm zu den übrigen für die Berufsausübung erforderlichen Kosten. Die besonderen Berufskosten von Expatriates werden durch die Expatriates-Verordnung des Bundes konkretisiert, die unmittelbar für die direkte Bundessteuer gilt.

Was, wenn der Abzug gestrichen wird?

Dann läuft eine Einsprachefrist ab Zustellung der Veranlagung, und sie lässt sich nicht verlängern. Prüfe zuerst, wie dieselbe Position bei der direkten Bundessteuer behandelt wurde. Eine unterschiedliche Behandlung bei Bund und Kanton ist ein starker Ansatzpunkt für die Begründung – sie bedeutet aber nicht automatisch, dass die kantonale Veranlagung falsch ist.

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