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Wertschriften versteuern in der Schweiz: Kapitalgewinn, Dividenden und Vermögenssteuer im Kantonsvergleich

Wer in der Schweiz ein Depot eröffnet, hört früh den Satz: Hier gibt es keine Kapitalgewinnsteuer. Für die meisten privaten Depots stimmt das. Es ist aber nur eine von vier Stellen, an denen deine Wertschriften auf das Steuerrecht treffen. Die anderen drei gelten jedes Jahr, ob du etwas verkaufst oder nicht.

Dieser Beitrag geht alle vier durch, mit den Zahlen, die für deine Steuererklärung zählen. Stand Oktober 2026, Steuerjahr 2026, also die Steuererklärung, die du 2027 einreichst.

Vier Fragen für jedes Depot

Es hilft, vier Fragen auseinanderzuhalten. Jede folgt einer eigenen Regel, und die meisten Überraschungen entstehen, wenn man sie vermischt.

  • Gewinn: Du verkaufst eine Position mit Gewinn. In der Regel steuerfrei.
  • Ertrag: Du erhältst Dividenden oder Zinsen. Jedes Jahr als Einkommen steuerbar.
  • Substanz: Dein Depot hat am 31. Dezember einen Wert. Jedes Jahr der kantonalen Vermögenssteuer unterworfen.
  • Deklaration: Ertrag oder Vermögen können dich zu einer vollen Steuererklärung verpflichten, auch wenn dein Lohn an der Quelle besteuert wird.

Kapitalgewinn: steuerfrei, mit klaren Ausnahmen

Das Bundesrecht sagt es in einem Satz: Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Privatvermögen sind steuerfrei (Art. 16 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer, DBG). Das Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) schreibt allen Kantonen dieselbe Regel vor. Kein Kanton darf private Kursgewinne besteuern. Dieser Teil hängt also nicht von deinem Wohnort ab.

Wenn aus Anlegen ein Geschäft wird

Die Steuerfreiheit endet, wenn das Steueramt deine Tätigkeit als gewerbsmässigen Wertschriftenhandel einstuft. Dann sind die Gewinne Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit, und es können Sozialversicherungsbeiträge dazukommen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) nennt im Kreisschreiben Nr. 36 (PDF) fünf Kriterien, bei denen du sicher als Privatanleger giltst:

  • Du hältst deine Positionen mindestens sechs Monate.
  • Dein jährliches Transaktionsvolumen beträgt höchstens das Fünffache des Depotwerts zu Beginn des Jahres.
  • Die realisierten Gewinne liegen unter 50 Prozent deines Reineinkommens.
  • Du handelst nicht mit fremdem Geld, oder deine Vermögenserträge sind höher als die Schuldzinsen.
  • Du setzt Derivate nur zur Absicherung bestehender Positionen ein.

Erfüllst du alle fünf, bist du auf der sicheren Seite. Verfehlst du eines, prüft das Steueramt das Gesamtbild; eine automatische Umqualifizierung gibt es nicht. Einzelne Kantone veröffentlichen strengere oder abweichende Weisungen. Unser Beitrag zum gewerbsmässigen Wertschriftenhandel erklärt die Kriterien, die neuere Rechtsprechung und die Folgen im Detail.

Gewinne, die auch Privatanleger versteuern

Einige Instrumente und Geschäfte sind steuerbar, egal wie wenig du handelst. Bevor du einen Gewinn als steuerfrei behandelst, prüfe, woher er stammt.

Situation Was steuerbar ist
Mitarbeiteraktien, Optionen, RSU Der geldwerte Vorteil vom Arbeitgeber ist Lohn (Art. 17b DBG). Ein späterer Kursgewinn auf Aktien im Privatvermögen ist in der Regel steuerfrei.
Obligationen mit überwiegender Einmalverzinsung (zum Beispiel Nullcoupon-Anleihen) Die Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufs- oder Rückzahlungswert gilt als Vermögensertrag (Art. 20 Abs. 1 lit. b DBG).
Verkauf von mindestens 20 Prozent einer Gesellschaft an einen Käufer, der die Beteiligung im Geschäftsvermögen hält Indirekte Teilliquidation: Schüttet die Gesellschaft innert fünf Jahren Reserven aus, die beim Verkauf schon vorhanden, ausschüttungsfähig und nicht betriebsnotwendig waren, und wusstest du oder hättest du wissen müssen, dass damit der Kaufpreis finanziert wird, ist ein Teil des Preises steuerbares Einkommen (Art. 20a Abs. 1 lit. a DBG).
Verkauf von Beteiligungen an eine Gesellschaft, an der du danach mindestens 50 Prozent hältst Transponierung: Was du über dem Nennwert plus den Reserven aus Kapitaleinlagen erhältst, ist steuerbares Einkommen (Art. 20a Abs. 1 lit. b DBG).
Verkauf der Mehrheit an einer Immobiliengesellschaft Gilt als wirtschaftliche Handänderung der Liegenschaften und kann die kantonale Grundstückgewinnsteuer auslösen (Art. 12 Abs. 2 lit. a StHG).

Für ein Depot mit kotierten Aktien und Fonds trifft meist keiner dieser Fälle zu. Wenn du Aktien von deinem Arbeitgeber erhältst, erklärt unser Beitrag RSU in der Schweiz versteuern den Lohnteil.

Dividenden und Zinsen: jedes Jahr steuerbar

Dividenden, Zinsen und Fondsausschüttungen sind Vermögensertrag (Art. 20 DBG). Sie werden zu deinem Lohn gezählt und im Jahr der Fälligkeit zu deinem normalen Tarif besteuert, beim Bund ebenso wie bei Kanton und Gemeinde.

Schweizer Dividenden: 35 Prozent werden vorab abgezogen

Auf Dividenden und Zinsen aus Schweizer Quellen zieht der Schuldner 35 Prozent Verrechnungssteuer ab, bevor das Geld bei dir ankommt (Art. 13 Verrechnungssteuergesetz, VStG). Das ist keine endgültige Steuer. Wohnst du in der Schweiz und gibst du den Bruttoertrag in der Steuererklärung an, erhältst du sie zurück. Deklarierst du ihn nicht, verlierst du den Anspruch. Zudem erlischt er drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Dividende fällig wurde.

Ausländische Dividenden: im Ausland zurückfordern, den Rest anrechnen

Auch ausländische Dividenden sind in der Schweiz steuerbar. Die meisten Quellenstaaten behalten einen Teil davon ein. Je nach Doppelbesteuerungsabkommen kannst du einen Teil im Quellenstaat zurückfordern, und den Rest, der nicht zurückforderbar ist, mit dem Formular DA-1 in der Steuererklärung anrechnen lassen. Die Anrechnung senkt deine Steuer, nicht dein Einkommen, und sie gibt es nur auf Antrag. Unser Beitrag zum Formular DA-1 und zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer zeigt beide Verfahren an einem Beispiel.

Thesaurierende Fonds und ETF

Ein Fonds, der seine Erträge wieder anlegt statt auszuschütten, macht diese Erträge nicht steuerfrei. Steuerlich gelten sie im Zeitpunkt der Gutschrift als zugeflossen. Die Beträge stehen in der Kursliste der ESTV (ICTax) und meistens in deinem Steuerauszug der Bank. Kapitalgewinne, die der Fonds separat ausweist, bleiben steuerfrei.

Vermögenssteuer: was dein Depot am 31. Dezember kostet

Eine Vermögenssteuer des Bundes gibt es nicht. Jeder Kanton erhebt eine, ebenso die Gemeinden. Grundlage ist dein Reinvermögen (Vermögen minus Schulden) zum Verkehrswert am 31. Dezember. Wer in der Schweiz wohnt, deklariert sein weltweites Vermögen, also auch ein Depot bei einer ausländischen Bank. Ausnahme sind Liegenschaften im Ausland; sie zählen nur für den Steuersatz.

Dasselbe Depot in neun Kantonen

Die Tabelle zeigt die Vermögenssteuer von Kanton und Gemeinde für das Steuerjahr 2026: ledig, keine Kinder, keine Kirchensteuer, Wohnsitz im Kantonshauptort. Die Zahlen stammen aus dem Steuerrechner der ESTV, abgerufen im Oktober 2026.

Kanton (Hauptort) Freibetrag ledig Vermögenssteuer auf CHF 1 Mio. Vermögenssteuer auf CHF 10 Mio.
ZugCHF 204'000CHF 917CHF 20'807
SchwyzCHF 125'000CHF 1'497CHF 16'887
Zürichkeiner (erste CHF 81'000 zum Satz null)CHF 2'002CHF 55'487
AargauCHF 130'000CHF 2'323CHF 30'979
ThurgauCHF 100'000CHF 2'485CHF 27'334
St. GallenCHF 75'000CHF 3'821CHF 41'000
GenfCHF 87'872CHF 4'546CHF 80'246
Basel-StadtCHF 75'000CHF 5'758CHF 76'858
Basel-LandschaftCHF 90'000CHF 4'278CHF 53'283

Bei CHF 1 Million verlangt Basel-Stadt mehr als das Sechsfache von Zug. Bei CHF 10 Millionen ändert sich die Reihenfolge: Schwyz wird günstiger als Zug, und Genf wird teurer als Basel-Stadt. Freibeträge und Progression wirken in jedem Kanton anders. Deshalb lässt sich die eine Spalte nicht einfach auf die andere hochrechnen.

Ein Beispiel mit zwei Wohnorten

Nehmen wir Nadia, ledig, keine Kinder, mit einem Depot im Wert von CHF 1 Million Ende 2026. In der Stadt Basel schuldet sie für dieses Jahr CHF 5'758 Vermögenssteuer. Würde sie in Schwyz wohnen, wären es CHF 1'497, also CHF 4'261 weniger, jedes Jahr, noch ohne Unterschied bei der Einkommenssteuer.

Ihr Onkel Marc hält CHF 10 Millionen und wohnt in der Stadt Genf: CHF 80'246 für das Steuerjahr 2026. In Schwyz kostet dasselbe Vermögen CHF 16'887. Zwei Punkte gehören dazu: Einige Kantone, darunter Genf und Aargau, begrenzen die Vermögenssteuer in bestimmten Fällen im Verhältnis zum Einkommen; das bilden diese Zahlen nicht ab. Und ein Umzug hängt an viel mehr als an einer Steuerzeile.

Auch deine Gemeinde verschiebt das Ergebnis. Mit dem FIN-Steuerrechner für Einkommen und Vermögen gibst du Gemeinde, Einkommen und Vermögen ein und siehst deine Zahlen in einer Minute.

Welche Depotkosten du abziehen kannst

Die Kosten für die Verwaltung deines Vermögens senken dein steuerbares Einkommen. Die Kosten für Kauf, Verkauf oder die Entscheidung, was du kaufst, nicht.

  • Abziehbar: Depot- und Schrankfachgebühren, Verwaltungshonorare der Bank oder eines Dritten, Inkassospesen für Dividenden und Zinsen.
  • Nicht abziehbar: Courtagen, Emissionsabgabe und andere Transaktionskosten, Anlage- und Finanzberatung, die Kosten für deine Steuererklärung.
  • Ausländische Quellensteuer: nur abziehbar, soweit du sie weder im Ausland zurückfordern noch über das DA-1 anrechnen lassen kannst.

Mehrere Kantone lassen statt der Einzelbelege eine Pauschale zu. Zürich zum Beispiel erlaubt 3 pro CHF 1'000 des Steuerwerts der von Dritten verwalteten Wertschriften, höchstens CHF 6'000. Die Regeln unterscheiden sich je Kanton; unser Steuertipp zum Abzug der Vermögensverwaltungskosten zeigt, wie du sie geltend machst.

Quellenbesteuert? Dein Depot kann eine Steuererklärung auslösen

Mit einer B-Bewilligung wird dein Lohn in der Regel an der Quelle besteuert. Dein Depot kann dich trotzdem ins ordentliche Verfahren bringen, aus zwei Gründen:

  • Pflicht: wenn dein Vermögensertrag oder dein Vermögen eine kantonale Schwelle übersteigt. In Zürich genügen zum Beispiel CHF 3'000 Vermögensertrag oder CHF 80'000 Vermögen (CHF 160'000 für Ehepaare). Zug nennt CHF 100'000 steuerbares Vermögen, der Aargau CHF 130'000 steuerpflichtiges Vermögen (CHF 260'000 für Ehepaare). Welche Abzüge dort zählen, sagen die Quellen nicht, das prüfen wir im Einzelfall. Im Aargau gilt zudem eine Pauschalsteuer von 15 Prozent auf den Wertschriftenerträgen, solange dein Wertschriftenvermögen den Freibetrag der Vermögenssteuer nicht überschreitet.
  • Auf Antrag: Egal wo du wohnst, die 35 Prozent Verrechnungssteuer bekommst du als quellenbesteuerte Person nur über eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) zurück. Du musst sie bis zum 31. März des Folgejahres beantragen, und sie bleibt bestehen, solange du quellenbesteuert bist.

Die Schwellen lassen sich nicht direkt vergleichen, weil manche Kantone vor und andere nach den Abzügen messen. Unsere Übersicht zur nachträglichen ordentlichen Veranlagung in den Kantonen listet die Regeln für 2026. Mit einer B-Bewilligung hilft dir unsere Seite zur Steuererklärung mit B-Bewilligung samt Rechner weiter. Wie Quellensteuer und Steuererklärung grundsätzlich zusammenspielen, erklärt unser Leitfaden Quellensteuer oder Steuererklärung.

Ein Konto, das nie deklariert wurde

Ein Depot im Ausland, vor Jahren eröffnet und nie in einer Schweizer Steuererklärung erwähnt, ist häufiger, als man denkt. Neben der geschuldeten Vermögens- und Einkommenssteuer geht auch die Verrechnungssteuer auf nicht deklarierten Schweizer Erträgen verloren. Eine straflose Selbstanzeige ist einmal im Leben möglich und in solchen Fällen meist der bessere Weg als abzuwarten. Sprich uns an, bevor das Steueramt von sich aus nachfragt.

Häufige Fehler aus der Praxis

  • Ausländische Aktien in der Rubrik mit Verrechnungssteuer deklariert statt das DA-1 gestellt.
  • Thesaurierende ETF weggelassen, weil sie nichts ausgeschüttet haben.
  • Beratungshonorare abgezogen, die das Steueramt dann streicht.
  • Den ausländischen Broker im Wertschriftenverzeichnis vergessen.
  • Die Frist vom 31. März für die NOV als quellenbesteuerte Person verpasst.
  • Angenommen, der Kanton mit der tiefsten Steuer bei CHF 1 Million sei auch bei CHF 10 Millionen vorne.

Jeder Fall ist anders, das Potenzial ist es meistens nicht

Was dich dein Depot an Steuern kostet, hängt an Kanton und Gemeinde, an deinem Einkommen, an deinen Schulden, an den Instrumenten und daran, wie du handelst. Dieser Beitrag beschreibt die Grundsätze und vereinfachte Beispiele; er ersetzt keine individuelle Beratung.

Was sich verallgemeinern lässt: Anlegerinnen und Anleger lassen regelmässig Geld liegen, durch nicht zurückgeforderte Verrechnungssteuer, fehlende DA-1-Anträge oder Kosten, die nie abgezogen wurden. Ein zweiter Blick auf dein Wertschriftenverzeichnis ist schnell gemacht. Wenn du die Struktur deines Vermögens über mehrere Jahre planen willst, schaut unsere unabhängige Finanzberatung Anlage und Steuern zusammen an, und unsere Steuerberatung übernimmt die Steuererklärung selbst.

Passende FIN-Leistungen

Häufige Fragen

Gibt es in der Schweiz eine Kapitalgewinnsteuer auf Aktien?

Nicht für Privatanleger. Gewinne auf Wertschriften im Privatvermögen sind nach Bundesrecht steuerfrei, und die Kantone sind an dieselbe Regel gebunden. Ausnahmen gelten für den gewerbsmässigen Wertschriftenhandel, Mitarbeiterbeteiligungen, Obligationen mit überwiegender Einmalverzinsung und einige Verkäufe grösserer Beteiligungen.

Wie werden Dividenden in der Schweiz versteuert?

Dividenden und Zinsen werden zu deinem übrigen Einkommen gezählt und im Jahr der Auszahlung zum normalen Tarif besteuert. Bei Schweizer Dividenden zieht der Schuldner vorher 35 Prozent Verrechnungssteuer ab. Du bekommst sie zurück, wenn du die volle Dividende im Wertschriftenverzeichnis deiner Steuererklärung angibst.

Wie hoch ist die Vermögenssteuer in der Schweiz?

Einen einheitlichen Satz gibt es nicht. Vermögenssteuer erheben nur Kantone und Gemeinden, jeweils mit eigenem Freibetrag und eigenem progressivem Tarif. Für eine ledige Person mit CHF 1 Million Reinvermögen zeigt der Steuerrechner des Bundes für das Steuerjahr 2026 CHF 917 in der Stadt Zug und CHF 5'758 in der Stadt Basel. Deine Gemeinde verändert das Ergebnis.

Muss ich ein Depot bei einer ausländischen Bank versteuern?

Ja. Wer in der Schweiz wohnt, versteuert sein weltweites Reinvermögen, also auch Konten und Wertschriften im Ausland. Die wichtigste Ausnahme sind Liegenschaften im Ausland: Sie werden in der Schweiz nicht besteuert, aber für den Steuersatz berücksichtigt.

Sind thesaurierende ETF bis zum Verkauf steuerfrei?

Nein. Erträge, die ein Fonds wieder anlegt, gelten im Zeitpunkt der Gutschrift als zugeflossen, auch wenn kein Geld auf deinem Konto landet. Die steuerbaren Beträge stehen in der Kursliste der ESTV (ICTax) und meistens auch in deinem Steuerauszug der Bank.

Ich bin quellenbesteuert. Ändert mein Depot etwas?

Das kann es. Vermögensertrag oder Vermögen über einer kantonalen Schwelle machen eine Steuererklärung zur Pflicht. Und wenn du die 35 Prozent Verrechnungssteuer zurückwillst, brauchst du eine nachträgliche ordentliche Veranlagung. Diese musst du bis zum 31. März des Folgejahres beantragen, und sie bleibt danach bestehen.

FIN Disclaimer:

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