10'558 Franken falsch, 118 Franken sichtbar
Von allen Kantonen unserer Serie ist der Aargau der unangenehmste – nicht weil der Fehler dort am teuersten wäre, sondern weil er praktisch unsichtbar bleibt.
Der Use Case
Ein Ehepaar, beide berufstätig, drei gemeinsame abzugsberechtigte Kinder, Löhne von 174'000 und 157'000 Franken. Auf der Abrechnung des Ehemanns steht B2, der Code für einen verheirateten Alleinverdiener mit zwei Kindern. Auf jener der Ehefrau steht C0: richtiger Buchstabe, aber ohne Kinder. Korrekt wäre bei beiden C3.
Gerechnet mit den Aargauer Tarifen 2026 ohne Kirchensteuer, bei zwölf gleichen Monatslöhnen ohne 13. Monatslohn und ohne Bonus:
- Ehemann: 8.60 % statt 11.60 % – rund 5'220 Franken zu wenig im Jahr
- Ehefrau: 14.10 % statt 10.70 % – rund 5'338 Franken zu viel im Jahr
- Zusammen: rund 118 Franken zu viel
Über 10'500 Franken laufen falsch, und am Monatsende fehlen dem Haushalt zehn Franken. Kein Kontoauszug der Welt macht darauf aufmerksam.
Warum sich die Fehler hier so genau aufheben
Im Aargau liegen die beiden Effekte zufällig fast gleichauf. Der falsche Tarifbuchstabe beim Ehemann zieht zu wenig ab, die fehlenden Kinder bei der Ehefrau ziehen zu viel ab – und bei diesen Löhnen sind beide Beträge nahezu identisch.
Das ist keine Eigenschaft des Kantons. Es ist eine Eigenheit dieser konkreten Lohnkombination. Verschiebt sich einer der beiden Löhne um ein paar tausend Franken, verschiebt sich das Ergebnis spürbar, und das Vorzeichen kann kippen. Wer aus dieser Zahl eine Regel für den Aargau ableitet, liegt falsch.
Auf dem einzelnen Lohn ist es sehr wohl ein Problem
Der Ehefrau werden Monat für Monat rund 445 Franken zu viel abgezogen. Dass ihrem Mann gleichzeitig zu wenig abgezogen wird, ändert daran nichts – jeder Ehegatte hat sein eigenes Quellensteuerverhältnis zum Kanton, es fliesst nichts von einem Lohn auf den anderen.
Auf Haushaltsebene kompensieren sich die beiden Abweichungen weitgehend. Auf ihrem Lohn bleibt zu viel einbehalten.
Was diese Zahlen sind – und was nicht
Es geht hier um den laufenden Quellensteuerabzug, nicht um die definitive Steuer. Weil in diesem Use Case bereits ein Ehegatte mehr als 120'000 Franken verdient, wird das Ehepaar ohnehin ordentlich veranlagt, und die bezahlte Quellensteuer wird dort angerechnet.
Wie der Aargauer Tarif gebaut ist
Der Aargau flacht als erster der sieben Kantone ab: Seine Skala erreicht den Deckel von 27.80 Prozent bereits bei 95'001 Franken im Monat. Der Thurgau steigt bis 150'001, Zug bis 200'001, Schwyz bis 1'000'001. Die ersten 1'651 Franken bleiben aus dem Tarif heraus, und es gilt eine Mindeststeuer von 2.00 Franken im Monat.
Ein Detail ist für Löhne wie die hier entscheidend: Der Aargau staffelt nur bis 10'001 Franken im Monat in 50er-Schritten — darüber in Schritten von 500 Franken. Beide Ehegatten in diesem Use Case liegen darüber, sitzen also im gröberen Teil der Tabelle. Dort ändern mehrere hundert Franken Lohn gar nichts, und dann verschiebt eine einzige Stufe den Satz für den ganzen Lohn.
So findest du den Fehler trotzdem
Weil der Haushaltsblick hier versagt, hilft nur der Blick auf die einzelne Abrechnung. Nimm beide Lohnabrechnungen nebeneinander und prüf je den Tarifcode: Stimmt der Zivilstand? Ist hinterlegt, dass beide arbeiten? Stimmt die Zahl der abzugsberechtigten Kinder?
Im Aargau können sich zwei Fehler fast genau aufheben – ein plausibler Haushaltsbetrag ist also kein Beleg, dass beide Codes stimmen. Findest du etwas, melde es der Personalabteilung – und denk daran, dass für abgeschlossene Jahre eine Quellensteuerkorrektur grundsätzlich bis zum 31. März des Folgejahres zu beantragen ist. Für die Frage, welche Steuer am Ende tatsächlich anfällt, siehe unsere Steuerberatung für den Aargau.
Die Serie: derselbe Fehler in anderen Kantonen
- Zürich – wo die Kinder am stärksten entlasten
- Genf – der teuerste Tarifbuchstabe
- Zug – tiefes Niveau, relativ grosse Abweichung
- St. Gallen – beide Effekte stark
- Thurgau – wenn der Haushalt zu wenig zahlt
- Schwyz – die flachsten Tarife
- Was ein Kind beim Quellensteuerabzug wert ist