Der einzige Kanton mit umgekehrtem Vorzeichen
In sechs der sieben Kantone unserer Serie zahlt der Haushalt durch die falschen Tarifcodes zu viel. Im Thurgau ist es umgekehrt – hier bleiben unter dem Strich rund 126 Franken im Jahr zu wenig einbehalten.
Das klingt zunächst nach der angenehmeren Variante. Ist es nicht, und der Grund ist einfach: Was während des Jahres zu wenig vorausbezahlt wird, fehlt später bei der definitiven Steuer.
Der Use Case
Ein Ehepaar, beide berufstätig, drei gemeinsame abzugsberechtigte Kinder, Löhne von 174'000 und 157'000 Franken. Auf der Abrechnung des Ehemanns steht B2, auf jener der Ehefrau C0. Korrekt wäre bei beiden C3 gewesen.
Gerechnet mit den Thurgauer Tarifen 2026 ohne Kirchensteuer, bei zwölf gleichen Monatslöhnen ohne 13. Monatslohn und ohne Bonus:
- Ehemann: 9.73 % statt 12.41 % – rund 4'663 Franken zu wenig im Jahr
- Ehefrau: 14.26 % statt 11.37 % – rund 4'537 Franken zu viel im Jahr
- Zusammen: rund 126 Franken zu wenig
Warum diese 126 Franken nichts über den Thurgau aussagen
Der Nettobetrag ist hier so klein, dass er kippt, sobald man an den Löhnen dreht. Verschiebt man beide um 10'000 Franken nach unten, stehen plötzlich 270 Franken zu wenig im Raum; nach oben werden daraus über 800. Bei einer anderen Kinderzahl ändert sich das Bild vollständig.
Aus dieser Zahl lässt sich also keine Aussage über den Kanton ableiten. Sie beschreibt eine einzelne Lohnkombination, nicht eine Eigenschaft des Thurgauer Tarifs. Wer liest, dass „im Thurgau zu wenig abgezogen wird", hat einen Zufallsbefund verallgemeinert.
Aussagekräftig sind die beiden Einzelbeträge: 4'663 Franken zu wenig auf dem einen Lohn, 4'537 zu viel auf dem anderen. Über 9'000 Franken laufen falsch – und der Haushalt merkt davon nichts.
Zu wenig abgezogen ist kein Geschenk
Weil in diesem Use Case bereits ein Ehegatte mehr als 120'000 Franken verdient, wird das Ehepaar ordentlich veranlagt. Die tatsächlich bezahlte Quellensteuer wird dabei an die definitive Steuer angerechnet. Wurde zu wenig vorausbezahlt, entsteht eine Nachzahlung – und zwar zu einem Zeitpunkt, den man sich nicht aussucht.
Der falsche Code verschiebt damit vor allem, wann Geld fliesst. Wer weiss, dass eine Nachzahlung kommt, kann zurücklegen. Wer es nicht weiss, wird überrascht.
Wie der Thurgauer Tarif gebaut ist
Der Thurgau besteuert ab dem ersten Franken. Unten gibt es keine Freizone, anders als in Genf, Zug, Schwyz oder im Aargau, und auch keinen Mindestbetrag in Franken — der Prozentsatz steht für sich.
Nach oben läuft die Skala in 50er-Schritten bis 25'001 Franken im Monat und danach gröber, bis sie bei 150'001 Franken ihren Deckel von 27.20 Prozent erreicht. Das ist deutlich weiter als im Aargau, der bei 95'001 abflacht, und weiter als Zürich mit 100'001.
Für diesen Haushalt heisst das schlicht: Beide Löhne liegen im steigenden Teil der Skala, also verändern Tarifbuchstabe und Kinderzahl den Satz tatsächlich. Ein falscher Code wird hier nie von einem flachen Deckel neutralisiert.
So prüfst du deine Abrechnung
Nimm beide Lohnabrechnungen und prüf je den Tarifcode: Stimmt der Zivilstand? Ist hinterlegt, dass beide arbeiten? Stimmt die Zahl der abzugsberechtigten Kinder? Der Haushaltsblick hilft hier nicht weiter – die Abweichungen zeigen sich nur auf der einzelnen Abrechnung.
Im Thurgau kann ein falscher Code heissen, dass zu wenig abgezogen wird – das fühlt sich nach gar nichts an, bis die Veranlagung kommt. Findest du etwas, melde es der Personalabteilung. Für abgeschlossene Jahre ist eine Quellensteuerkorrektur grundsätzlich bis zum 31. März des Folgejahres zu beantragen. Und für die Frage, welche Steuer am Ende tatsächlich anfällt, siehe unsere Steuerberatung für den Thurgau.
Die Serie: derselbe Fehler in anderen Kantonen
- Zürich – wo die Kinder am stärksten entlasten
- Genf – der teuerste Tarifbuchstabe
- Zug – tiefes Niveau, relativ grosse Abweichung
- St. Gallen – beide Effekte stark
- Aargau – der fast unsichtbare Fehler
- Schwyz – die flachsten Tarife
- Was ein Kind beim Quellensteuerabzug wert ist