Zwei kräftige Effekte, die sich nicht ausgleichen
In manchen Kantonen heben sich ein falscher Tarifbuchstabe und fehlende Kinderabzüge fast auf. In St. Gallen nicht. Beide Effekte sind hier kräftig, aber unterschiedlich stark – und deshalb bleibt am Ende eine der grössten Überzahlungen unserer Serie stehen.
Der Use Case
Ein Ehepaar, beide berufstätig, drei gemeinsame abzugsberechtigte Kinder, Löhne von 174'000 und 157'000 Franken. Auf der Abrechnung des Ehemanns steht B2 – verheirateter Alleinverdiener mit zwei Kindern. Auf jener der Ehefrau steht C0: richtiger Buchstabe, aber ohne Kinder. Korrekt wäre bei beiden C3 gewesen.
Gerechnet mit den St. Galler Tarifen 2026 ohne Kirchensteuer, bei zwölf gleichen Monatslöhnen ohne 13. Monatslohn und ohne Bonus:
- Ehemann: 9.41 % statt 11.62 % – rund 3'845 Franken zu wenig im Jahr
- Ehefrau: 14.89 % statt 10.46 % – rund 6'955 Franken zu viel im Jahr
- Zusammen: rund 3'110 Franken zu viel
Woher die Differenz kommt
Beim Ehemann sind zwei Angaben gleichzeitig falsch, und sie wirken gegeneinander: Der falsche Buchstabe zieht zu wenig ab – zwischen B3 und C3 liegen bei seinem Lohn 3.81 Prozentpunkte. Das fehlende dritte Kind zieht dagegen 1.60 Punkte zu viel ab. Unter dem Strich bleiben 2.21 Punkte zu wenig.
Bei der Ehefrau stimmt der Buchstabe, es fehlen nur die drei Kinder. Das schlägt mit 4.43 Prozentpunkten voll durch – ohne Gegeneffekt. Deshalb überwiegt ihre Überzahlung so deutlich.
Zum Vergleich: In Aargau liegen die beiden Beträge fast gleichauf, dort bleiben unter dem Strich nur 118 Franken übrig. In St. Gallen sind es 3'110.
Was diese Zahl ist – und was nicht
Sie beschreibt den laufenden Quellensteuerabzug, nicht die definitive Steuer. In diesem Use Case verdient bereits ein Ehegatte mehr als 120'000 Franken, damit wird das Ehepaar ohnehin ordentlich veranlagt – und dort wird die tatsächlich bezahlte Quellensteuer angerechnet. Der falsche Code belastet zunächst die Liquidität des Haushalts.
Wie der St. Galler Tarif gebaut ist
St. Gallen hat unten keine Freizone. Der Tarif greift ab dem ersten Franken, während Genf, Zug und Schwyz je rund die ersten 2'500 Franken aussparen. Dazu kommt eine Mindeststeuer von 5.00 Franken im Monat: Ergibt die Prozentrechnung weniger, werden die fünf Franken trotzdem abgezogen.
Für einen Haushalt mit 174'000 und 157'000 Franken verschiebt beides wenig. Wichtig wird es bei Teilzeit und Stundenlohn, wo die Monatsbasis klein ist — ein Zweitjob oder ein unregelmässiger Monat wird hier ab dem ersten Franken erfasst.
Ab 124'501 Franken im Monat erreicht die Skala ihren Deckel von 25.88 Prozent. Darunter, und das deckt jeden Lohn in diesem Use Case ab, bewegen Tarifbuchstabe und Kinderzahl den Satz weiterhin.
So prüfst du deine Abrechnung
Such den Tarifcode auf der Lohnabrechnung. Er besteht aus drei Teilen: Tarifbuchstabe, Zahl der abzugsberechtigten Kinder, Kennung für die Kirchensteuer. Prüf alle drei gegen eure tatsächliche Situation – und zwar auf beiden Abrechnungen, nicht nur auf der auffälligen.
In St. Gallen greift der Tarif ab dem ersten Franken, also verdienen Teilzeit- und Nebenanstellungen denselben Blick wie der Hauptlohn. Findest du etwas, melde es der Personalabteilung. Für abgeschlossene Jahre ist eine Quellensteuerkorrektur grundsätzlich bis zum 31. März des Folgejahres zu beantragen. Und wenn du wissen willst, welche Steuer am Ende tatsächlich auf euch zukommt, braucht es eine Rechnung, die beide Löhne zusammennimmt – siehe unsere Steuerberatung für St. Gallen.