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Säule 3a: Wie viel Steuern du wirklich sparst

Die Säule 3a ist einer der wenigen Steuerhebel in der Schweiz, den fast jeder nutzen kann und der jedes Jahr wieder greift. Der Mechanismus ist einfach: Was du einzahlst, ziehst du von deinem steuerbaren Einkommen ab. Wie viel dir das konkret bringt, hängt aber von zwei Dingen ab, die viele unterschätzen, deinem Einkommen und deinem Wohnort.

Dieser Ratgeber zeigt dir, wie die Ersparnis wirklich entsteht, wie viel du 2025 und 2026 einzahlen darfst, wie der neue rückwirkende Einkauf funktioniert und wie du dein 3a-Guthaben anlegst und später steueroptimiert beziehst.

Was die Säule 3a ist und warum sie sich lohnt

Die Säule 3a ist die gebundene Selbstvorsorge, die dritte Säule des Schweizer Vorsorgesystems neben AHV (1. Säule) und Pensionskasse (2. Säule). Gebunden heisst: Du legst das Geld langfristig für die Pensionierung an und kommst nur in bestimmten Fällen früher heran, etwa für Wohneigentum, den Wechsel in die Selbständigkeit oder den Wegzug aus der Schweiz.

Der Grund, warum sich das lohnt, ist der Steuerabzug. Dein Beitrag reduziert dein steuerbares Einkommen im Einzahlungsjahr, und beim späteren Bezug wird das Kapital separat und zu einem reduzierten Satz besteuert. Die Säule 3a ist damit weniger ein Sparkonto als eine jährlich wiederkehrende Steuerentscheidung. Wie du dein Gesamtbild aus 3a, Pensionskasse und Anlagen zusammensetzt, gehört in eine ganzheitliche Vorsorgeplanung.

Wie viel Steuern du wirklich sparst

Deine Ersparnis ist nicht dein Beitrag, sondern die Steuer, die du dadurch nicht mehr bezahlst. Massgebend ist dein Grenzsteuersatz, also der Satz auf dem obersten Teil deines Einkommens. Dort greift die Progression am stärksten, und genau dort wird dein 3a-Beitrag abgezogen. Je höher dein Einkommen, desto grösser die Ersparnis pro einbezahltem Franken. Derselbe Hebel wirkt übrigens beim Pensionskassen-Einkauf, oft mit noch grösseren Beträgen.

Steuerbares Einkommen Effektiver Satz auf dem Beitrag Ersparnis bei CHF 7’258
CHF 60’00018.2 %CHF 1’318
CHF 80’00022.8 %CHF 1’655
CHF 100’00026.0 %CHF 1’888
CHF 125’00030.4 %CHF 2’206
CHF 150’00034.3 %CHF 2’492

Beispiel Stadt Zürich, ledig, konfessionslos, ohne Kinder, Steuerjahr 2026, berechnet mit den ESTV-Tarifen. In deiner Gemeinde können die Werte deutlich abweichen, weil Kantons- und Gemeindesteuerfuss, Zivilstand, Konfession und Kinderabzüge den Tarif verändern.

Maximalbeiträge 2025 und 2026

Wie viel du einzahlen darfst, hängt davon ab, ob du einer Pensionskasse angeschlossen bist.

Situation 2025 2026
Angestellt mit PensionskasseCHF 7’258CHF 7’258
Selbständig ohne Pensionskasse20 % des Nettoerwerbseinkommens, max. CHF 36’28820 % des Nettoerwerbseinkommens, max. CHF 36’288
Rückwirkender Einkauf (zusätzlich)max. CHF 7’258 pro Einkaufsjahr, für Lücken ab 2025 (bis 10 Jahre rückwirkend)

Der ordentliche Beitrag muss bis am 31. Dezember bei deiner 3a-Stiftung eingehen, sonst ist das Jahr für den ordentlichen Abzug verpasst. Quelle: BSV und ESTV, Stand Steuerjahr 2026. Eine Einzahlung in einem früheren Jahr verpasst? Steuertipp #10 zeigt, wie du sie seit 2025 nachholst.

Der neue rückwirkende Einkauf ab 2025

Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine wichtige Neuerung (BVV 3 Art. 7a): Wer in einem Jahr nicht das Maximum einbezahlt hat, kann diese Lücke nachträglich schliessen und den Betrag steuerlich abziehen, bis zu zehn Jahre rückwirkend. Die erste schliessbare Lücke ist das Jahr 2025.

Der rückwirkende Einkauf ist pro Jahr zusätzlich auf einen kleinen Beitrag gedeckelt (2026: CHF 7’258). Mehrere Lückenjahre kannst du also nur über mehrere Jahre schliessen. Auch Selbständige sind beim Einkauf auf diesen Betrag begrenzt, nicht auf die grosse 20-Prozent-Limite.

Damit ein Einkauf zulässig ist, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:

  • AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz, sowohl im Lückenjahr als auch im Einkaufsjahr
  • Der ordentliche Beitrag des laufenden Jahres ist voll einbezahlt
  • Es wurde noch keine 3a-Altersleistung bezogen
  • Der Einkauf wird bei deiner 3a-Stiftung beantragt

Eine Lücke aus 2025 kannst du bis spätestens 2035 nachzahlen, danach verfällt sie endgültig. Weil der jährliche Deckel gilt, lohnt es sich, den Fahrplan früh zu planen, statt am Ende mehrere offene Jahre gleichzeitig schliessen zu wollen.

3a-Konto oder Wertschriften?

Der Steuerabzug ist bei beiden Varianten gleich. Der Unterschied liegt in der Rendite. Auf einem 3a-Konto liegt dein Geld fast zinslos. Investiert, etwa in einen breit gestreuten ETF, hat dein 3a langfristig deutlich mehr Renditepotenzial, dafür mit Schwankungen unterwegs.

Über einen langen Anlagehorizont summiert sich dieser Unterschied erheblich, weil die Erträge steuerfrei im 3a reinvestiert werden. Wie du Aktienlösung und Kontolösung gegeneinander abwägst, zeigt der Beitrag Säule 3a: Aktienstrategie vs. Kontolösung. Für Inhaber einer B-Bewilligung lohnt sich zusätzlich der Blick auf die Frage, ob sich die Säule 3a bei Quellensteuer lohnt.

Bezug staffeln und Steuern senken

Beim Bezug wird das 3a-Kapital getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Satz besteuert. Weil dieser Satz progressiv ist, macht es einen Unterschied, ob du alles in einem Jahr beziehst oder über mehrere Jahre staffelst.

Wer früh mehrere 3a-Konten führt, kann sie in verschiedenen Jahren beziehen und so die Progression brechen. Das senkt die gesamte Kapitalbezugssteuer spürbar. Diese Reihenfolge planst du am besten einige Jahre vor der Pensionierung, gemeinsam mit deinem Pensionskassen-Bezug und einem allfälligen Einkauf in die 2. Säule.

Die häufigsten Fehler

  • Den ordentlichen Beitrag zu spät überweisen, sodass er nach dem 31. Dezember eingeht
  • Jahre mit tiefem Einkommen voll einzahlen, statt den Beitrag in Jahre mit hohem Grenzsteuersatz zu legen
  • Das Guthaben jahrzehntelang zinslos auf dem Konto liegen lassen
  • Alles auf ein einziges 3a-Konto legen und beim Bezug in die Progression laufen
  • Den neuen rückwirkenden Einkauf ungenutzt verfallen lassen

Fazit

Die Säule 3a wirkt am stärksten, wenn du drei Dinge zusammendenkst: in welchen Jahren du einzahlst, wie du das Guthaben anlegst und wie du es später beziehst. Der Steuerabzug ist nur der erste Schritt, den grösseren Hebel bringt die Planung über mehrere Jahre.

Rechne zuerst deine konkrete Ersparnis, dann schauen wir uns deine Situation gemeinsam an, über ein einzelnes Jahr hinaus.

Häufige Fragen

Wie viel Steuern spare ich mit der Säule 3a?

Dein ganzer Beitrag ist im Einzahlungsjahr vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Deine Ersparnis ist die tatsächliche Steuerreduktion, sie hängt von deinem Einkommen, deiner Gemeinde und deinem Grenzsteuersatz ab. Der Säule-3a-Rechner berechnet deinen genauen Betrag aus aktuellen ESTV-Daten.

Wie viel darf ich 2026 einzahlen?

Mit Anschluss an eine Pensionskasse maximal CHF 7’258. Bist du selbständig ohne Pensionskasse, darfst du 20 Prozent deines Nettoerwerbseinkommens einzahlen, höchstens CHF 36’288. Der ordentliche Beitrag muss bis zum 31. Dezember bei deiner 3a-Stiftung eingehen.

Was ist der neue rückwirkende 3a-Einkauf?

Seit dem 1. Januar 2025 (BVV 3 Art. 7a) kannst du Jahre, in denen du nicht das Maximum eingezahlt hast, nachträglich nachzahlen und steuerlich abziehen, bis zu zehn Jahre rückwirkend. Die erste schliessbare Lücke ist das Jahr 2025.

Wie lange rückwirkend, und wann verfällt eine Lücke?

Jede Lücke ab 2025 lässt sich bis zu zehn Jahre danach schliessen. Eine Lücke aus 2025 kannst du also bis spätestens 2035 nachzahlen, danach verfällt sie endgültig. Pro Jahr ist der rückwirkende Einkauf zusätzlich auf einen kleinen Beitrag gedeckelt (2026: CHF 7’258).

3a-Konto oder Wertschriften?

Auf einem 3a-Konto liegt dein Geld fast zinslos. Investiert, etwa in einen breit gestreuten ETF, hat dein 3a langfristig deutlich mehr Renditepotenzial, dafür mit Schwankungen. Über mehrere Jahrzehnte summiert sich der Unterschied erheblich.

Wann sollte ich mein 3a beziehen?

Mit mehreren 3a-Konten und einem gestaffelten Bezug über mehrere Jahre senkst du die Kapitalbezugssteuer, weil du die Progression brichst. Die optimale Reihenfolge planst du am besten einige Jahre vor der Pensionierung.

FIN Disclaimer:

Die Inhalte in diesem Blog dienen ausschliesslich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen weder eine Finanz-, Anlage- noch Steuerberatung dar und können eine individuelle Beratung durch qualifizierte Fachpersonen nicht ersetzen. Wir bemühen uns um Korrektheit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen, übernehmen jedoch keine Haftung für Fehler oder Auslassungen. Beiträge können persönliche Einschätzungen widerspiegeln, die sich im Laufe der Zeit ändern können. Externe Links führen zu Inhalten Dritter, für die wir keine Verantwortung übernehmen.

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