Die Steuererklärung kostet Zeit und Nerven. Die Thurgauer Steuerverwaltung prüft genau, bietet aber für die Steuerperiode 2025 durch den Ausgleich der kalten Progression bei den Staats- und Gemeindesteuern sowie der direkten Bundessteuer spannende Optimierungsmöglichkeiten. Umso wichtiger ist es, dass du deine legalen Möglichkeiten kennst und die gesetzlichen Maximalbeträge voll ausschöpfst. Unser Ansatz für deine Finanzplanung ist einfach: Du zahlst nur das, was du wirklich musst.
Wir haben die fünf effektivsten Abzüge für dich analysiert und zeigen dir, wie du sie optimal nutzt.
Du möchtest den Kopf lieber frei haben? Bevor du dich selbst durch die Software eFisc 2025 arbeitest, lohnt sich ein Blick auf unsere massgeschneiderte Landingpage für die Steuererklärung Thurgau . Hier erfährst du alles über unseren reibungslosen, rein digitalen Ablauf.
1. Versicherungs- & Krankenkassenprämien
Deine privaten Prämien für die Krankenkasse, Unfall-, Lebens- oder Rentenversicherungen sowie Sparzinsen sind pauschal abzugsfähig.
Maximaler Abzug (Verheiratete / gemeinsam Besteuerte):
- CHF 7'000 für die Kantons- und Gemeindesteuer.
- CHF 3'700 für die Direkte Bundessteuer.
Maximaler Abzug (Alleinstehende):
- CHF 3'500 für die Kantons- und Gemeindesteuer.
- CHF 1'800 für die Direkte Bundessteuer.
Der FIN-Tipp: Wenn du keine Beiträge in die Pensionskasse (2. Säule) oder Säule 3a eingezahlt hast, erhöht sich dieser Abzug bei der direkten Bundessteuer massgeblich: Auf CHF 5'550 für Verheiratete bzw. CHF 2'700 für Alleinstehende. Vergiss zudem nicht den Zusatzabzug pro Kind: Hier kannst du zusätzlich CHF 1'000 (Kanton) bzw. CHF 700 (Bund) abziehen.
Mehr Infos: Umfassender Guide zu Versicherungsabzügen in der Schweiz
2. Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten
Investitionen in deine Ausbildung belohnt der Fiskus. Abziehbar sind selbst getragene Kosten für beruflich orientierte Aus- und Weiterbildungen (ohne Erstausbildung auf Sekundarstufe II).
Maximaler Abzug:
- CHF 13'000 für die Kantons- und Gemeindesteuer.
- CHF 13'000 für die Direkte Bundessteuer.
Der FIN-Tipp: Die Kosten für PCs, Tablets oder übliche Software werden vom Thurgauer Steueramt meist als private Lebensführung gestrichen. Kannst du aber nachweisen, dass die Anschaffung spezifisch für den Lehrgang erfolgte, wird in der Regel ein angemessener Privatanteil (meist 50 %) abgezogen und der Rest steuerlich anerkannt! Bei teuren Lehrgängen über CHF 13'000 lohnt es sich zudem, die Rechnungen strategisch über den Jahreswechsel zu splitten.
Mehr Infos: Weiterbildungskosten steuerlich absetzen — So geht's
3. Säule 3a (Gebundene Selbstvorsorge)
Der Klassiker der Steueroptimierung. Beiträge an anerkannte Vorsorgelösungen kannst du direkt vom Erwerbseinkommen abziehen.
- Maximaler Abzug (mit Pensionskasse): CHF 7'258.
- Maximaler Abzug (ohne Pensionskasse): 20 % des Nettoerwerbseinkommens, maximal CHF 36'288.
Der FIN-Tipp: Beachte die absoluten Einzahlungslimiten! Es ist nicht zulässig, in einem Jahr mehr einzuzahlen. Wir empfehlen weiterhin, das reguläre 3a-Guthaben auf bis zu drei Konten zu verteilen, um die Steuerprogression beim späteren staffelweisen Bezug zu brechen. Vergiss nicht, die entsprechenden Bescheinigungen deiner Vorsorgestiftung beizulegen.
Mehr Infos: Säule 3a Maximalbeträge und Anlagestrategien
4. Pensionskasseneinkauf (2. Säule)
Freiwillige Einkäufe in deine Pensionskasse sind vollumfänglich abzugsfähig und senken dein steuerbares Einkommen spürbar.
Maximaler Abzug: Begrenzt durch deine individuelle Deckungslücke (siehe aktueller Vorsorgeausweis).
Der FIN-Tipp: Beachte die gesetzliche Dreijahres-Sperrfrist. Wenn du innerhalb von drei Jahren nach einem Einkauf Kapital aus der Pensionskasse beziehst (z. B. für Wohneigentum oder bei Pensionierung in Kapitalform), streicht das Steueramt den Abzug nachträglich. Ein Vorbezug und zeitnahe Einkäufe schliessen sich gegenseitig aus.
Mehr Infos: PK-Einkauf: Vermögensaufbau und Steuerersparnis kombiniert
5. Kinderdrittbetreuungskosten
Wenn du deine Kinder (unter 14 Jahren) extern betreuen lässt, kannst du diese Kosten abziehen, sofern sie im direkten Zusammenhang mit deiner Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit stehen.
Maximaler Abzug (pro Kind):
- CHF 10'100 für die Kantons- und Gemeindesteuer.
- CHF 25'800 für die Direkte Bundessteuer.
Der FIN-Tipp: Das Thurgauer Steueramt anerkennt in der Regel pauschal nur 75 % der in Rechnung gestellten Kosten als „echte" Drittbetreuung, da Betreuungsrechnungen oft nicht abzugsfähige Lebenshaltungskosten (wie Verpflegung) enthalten. Willst du die vollen 100 % (bis zum Maximalbetrag) abziehen, musst du auf der Rechnung strikt nachweisen können, dass keinerlei Lebenshaltungskosten inkludiert sind!
Mehr Infos: Kinderbetreuung und Steuern in der Schweiz
Kantonsvergleich
Wie steht Thurgau im Schweizer Vergleich?
Auf einen Blick: maximale kantonale Abzüge im Vergleich.
Versicherungspraemien (verheiratet, kantonal)
Weiterbildungskosten (kantonal)
Kinderdrittbetreuung pro Kind (kantonal)
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Dein Weg zur reibungslosen Steuererklärung
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Quellen und weiterführende Informationen
Die steuerrechtlichen Richtlinien basieren auf der Wegleitung zur Steuererklärung 2025 des Kantons Thurgau (Formular 1a, PDF) . Weitere kantonale Wegleitungen und die Downloadmöglichkeit für die Software eFisc 2025 findest du bei der Steuerverwaltung des Kantons Thurgau .