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Steuern optimieren im Kanton Basel-Landschaft: Das sind die 5 wichtigsten Abzüge

Die Steuererklärung kostet Zeit und Nerven. Die Baselbieter Steuerverwaltung prüft genau, bietet aber für die Steuerperiode 2025 einige sehr attraktive Optimierungsmöglichkeiten — insbesondere bei der Vorsorge. Umso wichtiger ist es, dass du deine legalen Möglichkeiten kennst und die gesetzlichen Maximalbeträge voll ausschöpfst. Unser Ansatz für deine Finanzplanung ist einfach: Du zahlst nur das, was du wirklich musst.

Wir haben die fünf effektivsten Abzüge für dich analysiert und zeigen dir, wie du sie optimal nutzt.

Du möchtest den Kopf lieber frei haben? Bevor du dich selbst durch das kantonale Steuerportal klickst, lohnt sich ein Blick auf unsere massgeschneiderte Landingpage für die Steuererklärung Basel-Landschaft . Hier erfährst du alles über unseren reibungslosen, rein digitalen Ablauf.

1. Versicherungs- & Krankenkassenprämien

Deine privaten Prämien für die Krankenkasse, Lebens- oder Unfallversicherungen sowie Sparzinsen sind pauschal abzugsfähig.

Maximaler Abzug (Verheiratete):

  • CHF 4'000 für die Kantonssteuer.
  • CHF 3'700 für die Direkte Bundessteuer.

Maximaler Abzug (Alleinstehende):

  • CHF 2'000 für die Kantonssteuer.
  • CHF 1'800 für die Direkte Bundessteuer.

Der FIN-Tipp: Die Direkte Bundessteuer belohnt Personen ohne 2. oder 3. Säule massgeblich! Hast du keine Beiträge an die Pensionskasse oder Säule 3a geleistet, erhöht sich dein Abzug beim Bund auf CHF 5'550 für Verheiratete bzw. CHF 2'700 für Alleinstehende (der kantonale Abzug bleibt unverändert). Vergiss zudem nicht den Zusatzabzug pro Kind: Dieser bringt bei der Kantonssteuer nochmals CHF 450 und bei der Bundessteuer CHF 700 extra.

Mehr Infos: Umfassender Guide zu Versicherungsabzügen in der Schweiz

2. Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten

Investitionen in deine Ausbildung belohnt der Fiskus. Abziehbar sind selbst getragene Kosten für beruflich orientierte Aus- und Weiterbildungen (sofern bereits ein Erstabschluss auf Sekundarstufe II vorliegt oder du über 20 Jahre alt bist).

Maximaler Abzug:

  • CHF 12'000 für die Kantonssteuer.
  • CHF 13'000 für die Direkte Bundessteuer.

Der FIN-Tipp: Da der Abzug beim Bund mit CHF 13'000 um CHF 1'000 höher ausfällt als beim Kanton (CHF 12'000), solltest du bei teuren Lehrgängen genau rechnen. Es kann sich lohnen, die Rechnungsstellung in Absprache mit dem Bildungsinstitut über den Jahreswechsel zu splitten. So holst du in zwei aufeinanderfolgenden Steuerperioden das Maximum auf beiden Ebenen heraus.

Mehr Infos: Weiterbildungskosten steuerlich absetzen — So geht's

3. Säule 3a (Gebundene Selbstvorsorge)

Der Klassiker der Steueroptimierung. Beiträge an anerkannte Vorsorgelösungen kannst du direkt vom Erwerbseinkommen abziehen.

  • Maximaler Abzug (mit Pensionskasse): CHF 7'258.
  • Maximaler Abzug (ohne Pensionskasse): 20 % des Nettoerwerbseinkommens, maximal CHF 36'288.

Der FIN-Tipp: Wichtige Neuerung, die bereits für das Steuerjahr 2025 gilt! Ab 2026 können erwerbstätige Personen erstmals für das Jahr 2025 zusätzlich Beiträge als Einkauf in die Säule 3a leisten, sofern in den zehn vorangehenden Jahren Beitragslücken entstanden sind. Wir empfehlen zudem, das reguläre 3a-Guthaben auf bis zu drei Konten zu verteilen, um die Steuerprogression beim späteren Bezug zu brechen.

Mehr Infos: Säule 3a Maximalbeträge und Anlagestrategien

4. Pensionskasseneinkauf (2. Säule)

Freiwillige Einkäufe in deine Pensionskasse sind vollumfänglich abzugsfähig und senken dein steuerbares Einkommen spürbar.

Maximaler Abzug: Begrenzt durch deine individuelle Deckungslücke (siehe aktueller Vorsorgeausweis).

Der FIN-Tipp: Beachte die gesetzliche Dreijahres-Sperrfrist. Wenn du innerhalb von drei Jahren nach einem Einkauf Kapital aus der Pensionskasse beziehst (z. B. für Wohneigentum), streicht die Steuerverwaltung den Abzug nachträglich und leitet ein Nachsteuerverfahren ein. Achtung: Ein Einkauf darf zudem nicht aus Geldern der Säule 3a finanziert werden, wenn er steuerlich abziehbar bleiben soll!

Mehr Infos: PK-Einkauf: Vermögensaufbau und Steuerersparnis kombiniert

5. Kinderdrittbetreuungskosten

Wenn du deine Kinder (unter 14 Jahren) extern betreuen lässt (z. B. Kita, Tagesmutter), kannst du diese Kosten abziehen, sofern beide Elternteile erwerbstätig, in Ausbildung oder invalid sind.

Maximaler Abzug (pro Kind):

  • CHF 10'000 für die Kantonssteuer.
  • CHF 25'800 für die Direkte Bundessteuer.

Der FIN-Tipp: Der Kanton Basel-Landschaft ist streng bei der Trennung der Kosten: Abzugsfähig sind nur die reinen Betreuungskosten. Allfällige Verpflegungskosten in der Kita gehören zu den Lebenshaltungskosten und werden gestrichen! Zudem müssen allfällige Direktzahlungen (Subventionen, Gutscheine) des Gemeinwesens zuerst vom Rechnungsbetrag abgezogen werden. Bewahre alle detaillierten Belege auf.

Mehr Infos: Kinderbetreuung und Steuern in der Schweiz

Kantonsvergleich

Wie steht Basel-Landschaft im Schweizer Vergleich?

Auf einen Blick: maximale kantonale Abzüge im Vergleich.

Versicherungspraemien (verheiratet, kantonal)

GE
CHF 17'122
BS
CHF 8'400
SZ
CHF 8'400
AG
CHF 7'200
ZG
CHF 7'000
TG
CHF 7'000
SG
CHF 6'800
ZH
CHF 5'800
BL
CHF 4'000

Weiterbildungskosten (kantonal)

BS
CHF 19'100
AG
CHF 18'000
SZ
CHF 16'000
SG
CHF 13'000
TG
CHF 13'000
GE
CHF 12'756
ZH
CHF 12'400
ZG
CHF 12'000
BL
CHF 12'000

Kinderdrittbetreuung pro Kind (kantonal)

SG
CHF 26'700
GE
CHF 26'320
BS
CHF 26'000
ZG
CHF 25'400
ZH
CHF 25'000
AG
CHF 25'000
TG
CHF 10'100
BL
CHF 10'000
SZ
CHF 8'000

Dein Weg zur reibungslosen Steuererklärung

Selber ausfüllen kostet Zeit und birgt das Risiko von Fehlern. Wenn du Klarheit und Sicherheit suchst, übernehmen wir das für dich. Unser Expertenteam analysiert deine Situation und erstellt deine Deklaration schlüsselfertig.

Profitiere von unserem modernen Ansatz: Kein Papierkram, klare Kommunikation und transparente Pauschalpreise. Hier geht es direkt zur FIN Landingpage für die Steuererklärung Basel-Landschaft .

Quellen und weiterführende Informationen

Die steuerrechtlichen Richtlinien basieren auf der Wegleitung zur Steuererklärung 2025 des Kantons Basel-Landschaft (PDF) . Weitere kantonale Wegleitungen und Informationen findest du beim Steuerportal Baselland (eTax BL) .

Häufige Fragen

Wann muss ich meine Steuererklärung 2025 einreichen?

Die reguläre Frist ist in der Regel der 31. März 2026. Das genaue Datum ist auf deiner Steuererklärung oder dem Aktivierungsschreiben aufgedruckt.

Wie funktioniert die Fristerstreckung im Kanton Basel-Landschaft?

Baselland ist hier äusserst kulant: Eine Fristerstreckung von bis zu 2 Monaten über die aufgedruckte Einreichungsfrist hinaus wird stillschweigend gewährt — du musst dafür kein Gesuch stellen! Benötigst du noch mehr Zeit, kannst du online unter www.steuern.bl.ch ein Fristerstreckungsgesuch einreichen.

Was passiert, wenn ich die Steuererklärung nicht einreiche?

Wer seiner Pflicht trotz Mahnung nicht nachkommt, wird nach pflichtgemässem Ermessen eingeschätzt. Das bedeutet den Verlust von Optimierungsmöglichkeiten. Zudem drohen saftige Bussen wegen Verletzung der Verfahrenspflichten (bis zu CHF 1’000, in schweren Fällen bis CHF 10’000).

Kann ich meine Belege elektronisch einreichen?

Ja, der Kanton Basel-Landschaft unterstützt die rein elektronische Deklaration. Eine händische Unterschrift oder das Einsenden von Papierbelegen ist dann nicht mehr nötig. Wenn du den Service über FIN nutzt, lädst du deine Belege ohnehin einfach und sicher in unser digitales Kundenportal hoch, und wir übernehmen die korrekte elektronische Übermittlung an das Steueramt.

FIN Disclaimer:

Die Inhalte in diesem Blog dienen ausschliesslich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen weder eine Finanz-, Anlage- noch Steuerberatung dar und koennen eine individuelle Beratung durch qualifizierte Fachpersonen nicht ersetzen. Wir bemuehen uns um Korrektheit, Vollstaendigkeit und Aktualitaet der Informationen, uebernehmen jedoch keine Haftung fuer Fehler oder Auslassungen. Beitraege koennen persoenliche Einschaetzungen widerspiegeln, die sich im Laufe der Zeit aendern koennen. Externe Links fuehren zu Inhalten Dritter, fuer die wir keine Verantwortung uebernehmen.

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