Die Steuererklärung kostet Zeit und Nerven. Die Baselbieter Steuerverwaltung prüft genau, bietet aber für die Steuerperiode 2025 einige sehr attraktive Optimierungsmöglichkeiten — insbesondere bei der Vorsorge. Umso wichtiger ist es, dass du deine legalen Möglichkeiten kennst und die gesetzlichen Maximalbeträge voll ausschöpfst. Unser Ansatz für deine Finanzplanung ist einfach: Du zahlst nur das, was du wirklich musst.
Wir haben die fünf effektivsten Abzüge für dich analysiert und zeigen dir, wie du sie optimal nutzt.
Du möchtest den Kopf lieber frei haben? Bevor du dich selbst durch das kantonale Steuerportal klickst, lohnt sich ein Blick auf unsere massgeschneiderte Landingpage für die Steuererklärung Basel-Landschaft . Hier erfährst du alles über unseren reibungslosen, rein digitalen Ablauf.
1. Versicherungs- & Krankenkassenprämien
Deine privaten Prämien für die Krankenkasse, Lebens- oder Unfallversicherungen sowie Sparzinsen sind pauschal abzugsfähig.
Maximaler Abzug (Verheiratete):
- CHF 4'000 für die Kantonssteuer.
- CHF 3'700 für die Direkte Bundessteuer.
Maximaler Abzug (Alleinstehende):
- CHF 2'000 für die Kantonssteuer.
- CHF 1'800 für die Direkte Bundessteuer.
Der FIN-Tipp: Die Direkte Bundessteuer belohnt Personen ohne 2. oder 3. Säule massgeblich! Hast du keine Beiträge an die Pensionskasse oder Säule 3a geleistet, erhöht sich dein Abzug beim Bund auf CHF 5'550 für Verheiratete bzw. CHF 2'700 für Alleinstehende (der kantonale Abzug bleibt unverändert). Vergiss zudem nicht den Zusatzabzug pro Kind: Dieser bringt bei der Kantonssteuer nochmals CHF 450 und bei der Bundessteuer CHF 700 extra.
Mehr Infos: Umfassender Guide zu Versicherungsabzügen in der Schweiz
2. Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten
Investitionen in deine Ausbildung belohnt der Fiskus. Abziehbar sind selbst getragene Kosten für beruflich orientierte Aus- und Weiterbildungen (sofern bereits ein Erstabschluss auf Sekundarstufe II vorliegt oder du über 20 Jahre alt bist).
Maximaler Abzug:
- CHF 12'000 für die Kantonssteuer.
- CHF 13'000 für die Direkte Bundessteuer.
Der FIN-Tipp: Da der Abzug beim Bund mit CHF 13'000 um CHF 1'000 höher ausfällt als beim Kanton (CHF 12'000), solltest du bei teuren Lehrgängen genau rechnen. Es kann sich lohnen, die Rechnungsstellung in Absprache mit dem Bildungsinstitut über den Jahreswechsel zu splitten. So holst du in zwei aufeinanderfolgenden Steuerperioden das Maximum auf beiden Ebenen heraus.
Mehr Infos: Weiterbildungskosten steuerlich absetzen — So geht's
3. Säule 3a (Gebundene Selbstvorsorge)
Der Klassiker der Steueroptimierung. Beiträge an anerkannte Vorsorgelösungen kannst du direkt vom Erwerbseinkommen abziehen.
- Maximaler Abzug (mit Pensionskasse): CHF 7'258.
- Maximaler Abzug (ohne Pensionskasse): 20 % des Nettoerwerbseinkommens, maximal CHF 36'288.
Der FIN-Tipp: Wichtige Neuerung, die bereits für das Steuerjahr 2025 gilt! Ab 2026 können erwerbstätige Personen erstmals für das Jahr 2025 zusätzlich Beiträge als Einkauf in die Säule 3a leisten, sofern in den zehn vorangehenden Jahren Beitragslücken entstanden sind. Wir empfehlen zudem, das reguläre 3a-Guthaben auf bis zu drei Konten zu verteilen, um die Steuerprogression beim späteren Bezug zu brechen.
Mehr Infos: Säule 3a Maximalbeträge und Anlagestrategien
4. Pensionskasseneinkauf (2. Säule)
Freiwillige Einkäufe in deine Pensionskasse sind vollumfänglich abzugsfähig und senken dein steuerbares Einkommen spürbar.
Maximaler Abzug: Begrenzt durch deine individuelle Deckungslücke (siehe aktueller Vorsorgeausweis).
Der FIN-Tipp: Beachte die gesetzliche Dreijahres-Sperrfrist. Wenn du innerhalb von drei Jahren nach einem Einkauf Kapital aus der Pensionskasse beziehst (z. B. für Wohneigentum), streicht die Steuerverwaltung den Abzug nachträglich und leitet ein Nachsteuerverfahren ein. Achtung: Ein Einkauf darf zudem nicht aus Geldern der Säule 3a finanziert werden, wenn er steuerlich abziehbar bleiben soll!
Mehr Infos: PK-Einkauf: Vermögensaufbau und Steuerersparnis kombiniert
5. Kinderdrittbetreuungskosten
Wenn du deine Kinder (unter 14 Jahren) extern betreuen lässt (z. B. Kita, Tagesmutter), kannst du diese Kosten abziehen, sofern beide Elternteile erwerbstätig, in Ausbildung oder invalid sind.
Maximaler Abzug (pro Kind):
- CHF 10'000 für die Kantonssteuer.
- CHF 25'800 für die Direkte Bundessteuer.
Der FIN-Tipp: Der Kanton Basel-Landschaft ist streng bei der Trennung der Kosten: Abzugsfähig sind nur die reinen Betreuungskosten. Allfällige Verpflegungskosten in der Kita gehören zu den Lebenshaltungskosten und werden gestrichen! Zudem müssen allfällige Direktzahlungen (Subventionen, Gutscheine) des Gemeinwesens zuerst vom Rechnungsbetrag abgezogen werden. Bewahre alle detaillierten Belege auf.
Mehr Infos: Kinderbetreuung und Steuern in der Schweiz
Kantonsvergleich
Wie steht Basel-Landschaft im Schweizer Vergleich?
Auf einen Blick: maximale kantonale Abzüge im Vergleich.
Versicherungspraemien (verheiratet, kantonal)
Weiterbildungskosten (kantonal)
Kinderdrittbetreuung pro Kind (kantonal)
Dein Weg zur reibungslosen Steuererklärung
Selber ausfüllen kostet Zeit und birgt das Risiko von Fehlern. Wenn du Klarheit und Sicherheit suchst, übernehmen wir das für dich. Unser Expertenteam analysiert deine Situation und erstellt deine Deklaration schlüsselfertig.
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Quellen und weiterführende Informationen
Die steuerrechtlichen Richtlinien basieren auf der Wegleitung zur Steuererklärung 2025 des Kantons Basel-Landschaft (PDF) . Weitere kantonale Wegleitungen und Informationen findest du beim Steuerportal Baselland (eTax BL) .