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Mietzinsabzug im Kanton Zug: So sparst du Steuern als Mieter

Wer im Kanton Zug wohnt, profitiert von attraktiven Steuersätzen — kämpft jedoch häufig mit hohen Wohnkosten. Die Zuger Wegleitung gibt Mieter:innen aber handfeste Hebel, um diese Wohnkosten direkt vom steuerbaren Einkommen abzuziehen.

Hier erfährst du, wie du den Mietzinsabzug und den auswärtigen Wochenaufenthalt sauber deklarierst und welche Beträge gelten.

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1. Der allgemeine Mietzinsabzug (Code 407)

Einer der wenigen kantonalen Vorteile, den die meisten anderen Schweizer Kantone nicht kennen. Wer in Zug mietet, kann einen Teil der Wohnkosten direkt vom Einkommen abziehen.

Die Grundregel: Der Abzug gilt ausschliesslich für selbst gemietete Wohnungen, die du auch bewohnst. Eigenheimbesitzer:innen können ihn nicht nutzen.

Der Hebel: Du darfst 30 % der reinen Nettomiete abziehen — also die Miete ohne Nebenkosten, Garagen oder Parkplätze.

Der Deckel: Der maximale Abzug ist auf CHF 10'800 pro Jahr gedeckelt.

Wichtig fürs Budget: Der Abzug reduziert nur die Kantons- und Gemeindesteuern. Bei der direkten Bundessteuer ist er nicht zulässig.

2. Berufskostenpauschale & Homeoffice (Code 201)

Wenn du von zu Hause arbeitest, greift in der Steuererklärung die Berufskostenpauschale.

Der Abzug: Pauschal 3 % des Nettolohns für Berufsauslagen — mindestens CHF 2'000, maximal CHF 4'000 pro Jahr. Damit sind ein privates Arbeitszimmer und weitere kleinere berufsbedingte Nebenkosten in der Regel abgegolten.

Die goldene Regel: An Homeoffice-Tagen entfallen Arbeitsweg und auswärtige Verpflegung. Wer 100 % zu Hause arbeitet, kann nicht gleichzeitig Pendler- und Verpflegungsabzüge für das ganze Jahr geltend machen — das Steueramt korrigiert das.

3. Der auswärtige Wochenaufenthalt (Code 201)

Ist dein Arbeitsweg sehr aufwendig (grundsätzlich mindestens 60 km pro Weg) und übernachtest du unter der Woche am Arbeitsort, kannst du steuerlich deutlich profitieren. Voraussetzung: du kehrst regelmässig über das Wochenende nach Zug zurück und bleibst hier steuerpflichtig.

In diesem Fall darfst du die berufsbedingten Mehrkosten für Unterkunft, auswärtige Verpflegung und Heimfahrten abziehen. Lege der Steuererklärung immer eine Kopie des Mietvertrags bei.

Die Höhe der Abzüge hängt von der Art deiner Unterkunft ab:

1-Zimmer-Wohnung (Studio mit Bad und kleiner Küche)

Die ortsüblichen, effektiven Mietkosten sind voll abziehbar. Dazu kommt der einfache Verpflegungskostenabzug von pauschal CHF 3'200 im Jahr (CHF 15 pro Tag). Vergünstigt dein Arbeitgeber das Essen (Kantine, Gutscheine etc.), gilt der halbe Abzug von CHF 1'600 im Jahr.

Mehrzimmerwohnung

Hier sind nur die anteilmässigen effektiven Mietkosten für ein Zimmer abziehbar (Gesamtmiete geteilt durch Anzahl Zimmer). Es gilt der einfache Verpflegungsabzug von CHF 3'200 (bzw. CHF 1'600 bei subventionierter Kantine).

Nur ein Zimmer gemietet

Die ortsüblichen, effektiven Mietkosten sind voll abziehbar. Weil du keine Küche hast, gilt der doppelte Verpflegungskostenabzug von pauschal CHF 6'400 im Jahr (CHF 30 pro Tag). Gibt es eine Kantine oder günstige Restaurants, reduziert sich der Betrag auf CHF 4'800 im Jahr.

Fahrkosten

Die Fahrkosten für die regelmässige Heimkehr nach Zug am Wochenende sind ebenfalls abziehbar. Bewahre deine Bahntickets als Beleg auf.

Praxis-Beispiele

Beispiel 1: Sarah zieht ihre Zuger Miete ab

Sarah mietet eine Wohnung in Zug für netto CHF 2'200 pro Monat (CHF 26'400 pro Jahr).

  • Berechnung: 30 % von CHF 26'400 = CHF 7'920.
  • Der Betrag liegt unter dem gesetzlichen Maximum von CHF 10'800.
  • Sarah zieht die vollen CHF 7'920 direkt bei den Kantons- und Gemeindesteuern ab.

Beispiel 2: Marc als Wochenaufenthalter im Wallis

Marc lebt mit seiner Familie in Zug und nimmt eine neue Stelle im Kanton Wallis an. Der Arbeitsweg liegt deutlich über 60 km pro Weg und das tägliche Pendeln ist unzumutbar. Er mietet am Arbeitsort ein kleines 1-Zimmer-Studio (mit Küche) für CHF 900 pro Monat. Am Wochenende kehrt er stets nach Zug zurück.

  • Miete Wallis: CHF 10'800 pro Jahr — voll abzugsfähig.
  • Verpflegung auswärts: CHF 3'200 pro Jahr (einfacher Abzug).
  • Heimfahrten: wöchentliche Bahntickets Wallis ↔ Zug.
  • Parallel: Für die Familienwohnung in Zug nutzt Marc weiterhin den normalen Mietzinsabzug (Code 407).

In Summe senkt das sein steuerbares Einkommen deutlich — kantonal und beim Bund.

Wie kann FIN dich unterstützen?

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Klare Pauschalen, keine Papierberge, eine Ansprechperson — so läuft die Zuger Steuererklärung mit FIN . Falls du den breiteren Blick willst, was in Zug abzugsfähig ist, findest du in unserer Übersicht der 5 wichtigsten Zuger Steuerabzüge den Hebel für Versicherungen, Weiterbildung, Säule 3a, PK-Einkauf und Kinderbetreuung.

Quellen und weiterführende Informationen

Die Codes und Beträge folgen der aktuellen Zuger Wegleitung für natürliche Personen. Die kantonalen Formulare und das Online-Portal findest du beim Steueramt des Kantons Zug .

Häufige Fragen

Wer kann den Mietzinsabzug im Kanton Zug geltend machen?

Nur wer selbst Mieter:in ist und die Wohnung auch bewohnt. Eigenheimbesitzer:innen oder Personen, die im Untermietverhältnis nicht im Mietvertrag stehen, können den Abzug nicht beanspruchen. Wirkt nur bei Kantons- und Gemeindesteuern in Zug, nicht bei der direkten Bundessteuer.

Was zählt zur Nettomiete für den Mietzinsabzug?

Nur die reine Miete für die Wohnfläche. Nebenkosten (Heizung, Wasser, Strom), Garagen- und Parkplatzmieten zählen nicht dazu. Massgebend ist der Wert "Nettomiete" bzw. "Mietzins ohne Nebenkosten" aus deinem Mietvertrag oder der Jahresabrechnung.

Was kann ich als Wochenaufenthalter mit Wohnsitz in Zug abziehen?

Wenn dein Arbeitsweg grundsätzlich mindestens 60 km pro Weg beträgt und du unter der Woche am Arbeitsort übernachtest, sind die berufsbedingten Mehrkosten abzugsfähig: Unterkunft (volle Miete beim Studio, anteilmässig bei Mehrzimmerwohnung), Verpflegung (pauschal CHF 3'200 pro Jahr, bzw. CHF 6'400 ohne eigene Küche) und Heimfahrten am Wochenende. Lege der Steuererklärung immer eine Kopie des Mietvertrags bei.

Lassen sich Mietzinsabzug, Pendler- und Homeoffice-Abzüge kombinieren?

Ja, aber konsistent. An Homeoffice-Tagen entfallen Arbeitsweg und auswärtige Verpflegung — du kannst nicht 100 % Homeoffice deklarieren und gleichzeitig die vollen Pendler- und Verpflegungsabzüge für das ganze Jahr beanspruchen. Die Berufskostenpauschale (3 % des Nettolohns, min. CHF 2'000, max. CHF 4'000) deckt ein privates Arbeitszimmer in der Regel ab.

Brauche ich Belege für den Wochenaufenthalt?

Ja. Mietvertrag der Zweitwohnung und Bahntickets als Reisebelege gehören dazu. Ohne Nachweise streicht das Steueramt die höheren Abzüge. Für den allgemeinen Mietzinsabzug (Code 407) reicht in der Regel der Mietvertrag.

FIN Disclaimer:

Die Inhalte in diesem Blog dienen ausschliesslich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen weder eine Finanz-, Anlage- noch Steuerberatung dar und koennen eine individuelle Beratung durch qualifizierte Fachpersonen nicht ersetzen. Wir bemuehen uns um Korrektheit, Vollstaendigkeit und Aktualitaet der Informationen, uebernehmen jedoch keine Haftung fuer Fehler oder Auslassungen. Beitraege koennen persoenliche Einschaetzungen widerspiegeln, die sich im Laufe der Zeit aendern koennen. Externe Links fuehren zu Inhalten Dritter, fuer die wir keine Verantwortung uebernehmen.

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