Spenden ist doppelt sinnvoll – du unterstützt Menschen und Projekte, und reduzierst gleichzeitig dein steuerbares Einkommen. In der Schweiz kannst du Spenden an gemeinnützige Organisationen von den Steuern abziehen – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
FIN erklärt, wie du Spenden korrekt deklarierst, welche Regeln kantonal gelten und worauf du achten solltest, damit deine Grosszügigkeit auch steuerlich anerkannt wird.
Was gilt als freiwillige Zuwendung?
Als freiwillige Zuwendung gelten finanzielle Beiträge oder Sachspenden, die ohne Gegenleistung an Organisationen oder Institutionen geleistet werden.
Dazu zählen:
- Spenden an staatliche Einrichtungen (Bund, Kantone, Gemeinden)
- Spenden an steuerbefreite Organisationen mit gemeinnützigem oder öffentlichem Zweck in der Schweiz
Spendenabzug ohne Beleg – möglich, aber riskant
Es ist theoretisch möglich, Haus- oder Türspenden ohne Quittung anzugeben.
Doch Vorsicht: Das Steueramt kann jederzeit Nachweise verlangen – und ohne Beleg ist der Abzug nicht garantiert.
FIN-Tipp:
Erfasse jede Spende direkt digital über Smart eTax.
So bleibt kein Beleg verloren – und du kannst sicher sein, dass alle Spenden korrekt verbucht sind.
Wie viel kannst du in der Schweiz abziehen?
Die meisten Kantone erlauben den Abzug von Spenden bis zu 20 % des Nettoeinkommens (bei Privatpersonen) bzw. 20 % des Reingewinns (bei Unternehmen).
Voraussetzung: Die Spenden betragen insgesamt mindestens CHF 100 pro Jahr.
Kantonale Übersicht der Spendenabzüge
| Kanton / Gebiet | Abzugsregelung |
| Aargau, Appenzell I.Rh., Appenzell A.Rh., Bern, Basel-Stadt, Freiburg, Genf, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Tessin, Uri, Waadt, Wallis, Zug, Zürich | Bis zu 20 % des Nettoeinkommens oder Reingewinns, mind. CHF 100 Gesamtspenden |
| Basel-Landschaft | Unbeschränkter Abzug möglich |
| Jura | Bis zu 10 % des Nettoeinkommens oder Reingewinns |
| Neuenburg | Natürliche Personen bis 5 %, juristische bis 10 % |
| Thurgau | Bis zu CHF 8’000 bei Einkommen ≤ CHF 40’000; darüber max. 20 %, mind. CHF 200 Gesamtspenden |
| Fürstentum Liechtenstein | Bis zu 10 % des steuerpflichtigen Einkommens für Spenden an anerkannte Organisationen im EWR-Raum |
Hinweis:
Spendenbescheinigungen müssen aufbewahrt werden. Auch wenn manche Kantone keinen Nachweis verlangen, kann das Steueramt ihn jederzeit anfordern.
Welche Organisationen sind abzugsfähig?
Damit eine Spende steuerlich anerkannt wird, muss die Organisation gemeinnützig oder öffentlich anerkannt und steuerbefreit sein.
Das Zewo-Gütesiegel
Eine zuverlässige Orientierung bietet das Zewo-Gütesiegel.
Die Stiftung Zewo prüft Schweizer Organisationen auf Transparenz und Wirksamkeit – Spenden an Zewo-zertifizierte Organisationen sind immer steuerlich absetzbar.
Eine aktuelle Liste findest du auf der Website der Stiftung Zewo.
Weitere Möglichkeiten zur Überprüfung
Nicht alle Organisationen sind Zewo-zertifiziert. Du kannst die Steuerbefreiung auch anders prüfen:
- Kantonale Steuerverwaltungen:
Viele Kantone führen eigene Listen gemeinnütziger Organisationen (z. B. St. Gallen, Luzern). - Beispiele für kantonale Listen:
- Freiwillige Zuwendungen Graubünden
- Freiwillige Zuwendungen Zürich
- Freiwillige Zuwendungen Thurgau
- Freiwillige Zuwendungen Basel-Landschaft
- Freiwillige Zuwendungen Aargau
- Freiwillige Zuwendungen Basel-Stadt
Tipp:
Auch Organisationen ohne Zewo-Gütesiegel sind oft abzugsfähig – solange sie steuerbefreit sind und gemeinnützige Zwecke verfolgen.
Welche Spenden sind nicht abzugsfähig?
Nicht alle steuerbefreiten Institutionen berechtigen automatisch zum Spendenabzug. Spenden an religiöse Gemeinschaften sind nur dann abziehbar,
wenn die Organisation neben religiösen auch gemeinnützige oder öffentliche Zwecke verfolgt – und deine Spende nachweislich für diesen Zweck eingesetzt wird.
So gehst du sicher, dass deine Spenden steuerlich anerkannt werden
- Prüfe, ob die Organisation steuerbefreit ist.
- Achte auf das Zewo-Gütesiegel oder kantonale Listen.
- Bewahre alle Spendenbelege auf.
- Prüfe, ob deine Spende einem gemeinnützigen oder öffentlichen Zweck dient.
So stellst du sicher, dass deine Unterstützung nicht nur Gutes bewirkt – sondern auch steuerlich belohnt wird.
Fazit: Gutes tun mit steuerlicher Wirkung
Spenden sind mehr als ein Zeichen der Solidarität – sie sind auch ein Steuerinstrument mit Wirkung. Wer prüft, dokumentiert und die kantonalen Regelungen kennt, kann doppelt profitieren: emotional durch die Unterstützung einer guten Sache und finanziell durch einen geringeren Steuerbetrag.
Mit FIN hast du alles im Griff – digital, übersichtlich und steuerlich effizient.
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